Zahlungskarten weg? – So lässt sich die Karte sperren

Hamburg – Wer den Verlust seiner Zahlungskarten bemerkt, sollte schnell handeln: Alle Karten müssen sofort gesperrt werden. Darauf weist die Initiative Euro Kartensysteme hin.

Karteninhaber sind in der Regel im Zeitraum zwischen Verlust oder Diebstahl der Girocard und der Sperrung durch eine Haftungsobergrenze von 150 Euro geschützt, bei einigen Kreditinstituten sogar ganz von der Haftung befreit.

Die zentralen Sperrnotrufnummern 116 116 beziehungsweise 01805 021 021 sind rund um die Uhr erreichbar. Am besten ist es, diese Nummern im Handy einzuspeichern. Der zentrale Notruf ist auch aus anderen Ländern rund um die Uhr erreichbar.

Allerdings muss dann zusätzlich die
Landesvorwahl nach Deutschland gewählt werden. In der Regel ist das die 0049 aus dem Festnetz beziehungsweise +49 aus dem Mobilfunknetz. Es gibt auch Ausnahmen: In den USA beispielsweise gilt die Vorwahl 01149.

Wichtig zu beachten: Wer seine Karte nach einem Verlust oder einem Diebstahl
sperren will, braucht die Kartendaten. Die IBAN beziehungsweise die Kartennummern sollten notiert und sicher aufbewahrt werden. Die PIN sollte man nicht aufschreiben.

Auch eine Anzeige bei der Polizei ist sinnvoll. Die Polizeibehörde nimmt die sogenannte Kuno-Sperrung vor und informiert die zentrale Meldestelle des Handels, so dass auch elektronische Lastschriftverfahren mit Unterschrift ausgeschlossen sind. Das schützt vor unbefugten Abbuchungen.


(dpa/tmn)

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