Christian Wulff: Bundespräsidialamt spricht ihm den Ehrensold zu

Nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover die Aufhebung der Immunität von Christian Wulffs Bundespräsidentenamt beantragt hatte, trat das Staatsoberhaupt zurück. Seitdem gab es reichlich Diskussionen um den Ehrensold. Nun wurde bestätigt, dass Christian Wulff die „Rente“ für seine 20 Monate im Amt erhalten soll.

Nach 20 Monaten nahm Christian Wulff am 17. Februar Abschied vom Amt des Bundespräsidenten. Er begründete seinen Rücktritt mit den Ermittlungen gegen ihn und dem daraus resultierenden Medieninteresse. Er könne seine Aufgaben als Bundespräsident nicht mehr so wahrnehmen, wie es das Amt verlange, erklärte Wulff.

Wulff erhält Ehrensold nach 20 Monaten im Amt

Mit dieser Begründung legte Wulff den Grundstein für die heutige Entscheidung des Bundespräsidialamtes ihm den Ehrensold auf Lebenszeit zuzusprechen. Nur wenn das Staatsoberhaupt sein Amt aus politischen Gründen aufgibt, steht im der Ehrensold zu. Es war die Aufgabe des Bundespräsidialamtes nach dem Gesetz die Ruhebezüge für den ehemaligen Bundespräsidenten Wulff festzusetzen.

„Das Bundespräsidialamt ist nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für den Ehrensold nach § 1 des Gesetzes erfüllt sind. Bundespräsident Christian Wulff ist am 17. Februar 2012 aus politischen Gründen aus seinem Amt ausgeschieden“, erklärte das Amt. Zur Begründung für Wulffs Rücktritt hieß es weiter: „Es waren objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben.“

200 000 Euro pro Jahr auf Lebenszeit

Die Entscheidung, Christian Wulff den Ehrensold zuzusprechen, verkündete das Bundespräsidialamt am Mittwoch. Das ehemalige Staatsoberhaupt soll nun bis zum Lebensende Einkünfte von knapp 200 000 Euro im Jahr beziehen. Versorgungsansprüche aus seiner Tätigkeit als niedersächsischer Ministerpräsident sowie als Landtagsabgeordneter sollen auf den Ehrensold angerechnet werden.