Worauf Eltern bei Kindersitzen achten müssen

Erfurt – Für Kinder bis zwölf Jahren oder mit einer Körpergröße von 150 Zentimetern gilt eine gesetzliche Kindersitzpflicht. Nehmen Eltern mehrere Kinder etwa nach der Schule mit, müssen deshalb auch genügend Sitze im Wagen sein, teilt der Tüv Thüringen mit.

Meist eignen sich für schulpflichtige Kinder Sitze der Klasse III – sie sind für Sechs- bis Zwölfjährige mit einem Gewicht bis 36 Kilogramm ausgelegt. Unter Umständen braucht ein Erstklässler erst Klasse II und muss im Laufe des Schuljahres dann auf Klasse III umsteigen.

Sicherheit geht immer vor

Vor der Fahrt müssen Eltern auch den Gurt kontrollieren, raten die Tüv-Experten. Er darf nicht am Hals scheuern, sondern sollte auf der Schulter aufliegen. Sonst kann es im schlimmsten Fall zu einer Strangulation oder zu schweren Halswirbelverletzungen kommen.

Wer Kinder nicht vorschriftsmäßig im Fahrzeug sichert oder ohne Sicherung mitnimmt, riskiert laut Tüv Thüringen zudem ein Bußgeld von bis zu 70 Euro.

Der Sitz hinter dem Beifahrer gilt übrigens als der sicherste Platz im Auto. Wer nur ein Kind mitnimmt, sollte es also dort platzieren. Auch, weil das Kind dann auf der von der Fahrbahn abgewandten und damit sichereren Seite aussteigen kann.


(dpa/tmn)

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