Was mit Aktien bei einer Insolvenz passiert

Düsseldorf – Keine Bestellungen, kaum Kunden, wegbrechende Aufträge – für viele Unternehmen ist die Corona-Krise eine Herausforderung. Gerät eine Aktiengesellschaft in Schwierigkeiten, sind das für Aktionäre meist keine guten Nachrichten.

«In der Regel machen Anteilseigner bei einer Insolvenz ihres Unternehmens Verluste», erklärt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). «Das ist das unternehmerische Risiko, das Aktionäre leider auch in einer solchen Situation tragen.» Wie hoch der Verlust ist, hängt davon ab, ob es Aussicht auf Erholung gibt.

Vereinfacht gesagt gibt es zwei Szenarien: Das Unternehmen ist überschuldet, sprich: Die Kredite übersteigen das zur Verfügung stehende Vermögen. Oder die betroffene Gesellschaft hat massive Liquiditätsprobleme. Dann können die laufenden Kosten nicht mehr aus den Einnahmen bezahlt werden. Beides führt in die Insolvenz.

«Gibt es berechtigte Aussichten auf Erholung, kann das Unternehmen ein sogenanntes Insolvenzplanverfahren einleiten», erklärt Kurz. «Dann hat das Management drei Monate Zeit, das Geschäft wieder flott zu machen. Es bekommt aber einen Sachwalter an die Seite gestellt, der die Aktivitäten überwacht.» Das Ziel: Neue Kapitalquellen erschließen oder eine Einigung mit den Gläubigern finden. Ein Überblick:

– Überschuldung: Häufig verzichten Gläubiger in solchen Verfahren auf Ansprüche und bekommen im Gegenzug dafür Anteile am Unternehmen. Solche Vereinbarungen werden auch «Dept-to-Equity-Swap» genannt, auf Deutsch etwa «Schulden-gegen-Neue-Aktien-Tausch». Alt-Aktionäre gehen bei solchen Insolvenzen zwar nicht immer leer aus. «Ihr Anteil am Unternehmen schrumpft aber meist auf ein Minimum – gleiches gilt für den Wert ihrer Papiere», sagt Kurz.

– Liquiditätsengpässe: Ausbleibende Zahlungen von großen Kunden können bei Firmen zu Liquiditätsengpässen führen. «Die Firma hat in diesem Fall nicht zu hohe Schulden, es fehlt einfach das Geld», erklärt Kurz. In solchen Situationen kann beispielsweise das Eigenkapital erhöht werden, indem etwa im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Aktien ausgegeben werden.

«Das führt zwar dazu, dass die Aktiengesellschaft überleben kann», sagt Kurz. «Da solche Kapitalerhöhungen aber oft von einem einzelnen Geldgeber gestemmt werden, der danach auch einen entsprechenden Einfluss auf die AG haben will, werden die Alt-Aktionäre meist nicht daran beteiligt. Die Folge: Ihr Anteil wird verwässert, weil jetzt mehr Aktien des Unternehmens in Umlauf sind.»

– Insolvenzverwaltung: Sind die Schwierigkeiten so groß, dass das eigene Management sie nicht mehr lösen kann, wird ein klassisches Insolvenzverfahren eröffnet. «Die Geschäfte übernimmt dann ein Insolvenzverwalter. Das bisherige Management hat dann nichts mehr zu sagen», erläutert Kurz.

Für Aktionäre bedeutet das in der Regel den Totalverlust: «Die Aktien des Unternehmens verlieren dann meist sehr schnell an Wert», erklärt Kurz. Zwar könne es noch zu teilweise deutlichen Kursausschlägen auf sehr niedrigem Niveau kommen. Doch dafür seien oft Spekulanten verantwortlich, die das Papier für sich entdecken.


(dpa/tmn)

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