Was die Mehrwertsteuer-Senkung für Verbraucher bedeutet

Berlin – Waren und Dienstleistungen könnten ab 1. Juli günstiger werden. Die Koalition hat beschlossen, die Mehrwertsteuer bis Ende des Jahres zu senken – von 19 Prozent auf 16 Prozent und den ermäßigten Satz von 7 auf 5 Prozent.

«Aus Sicht der Kunden sollten Händler und Dienstleister die Senkung an den Verbraucher möglichst eins zu eins weitergeben», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Grundsätzlich gilt: «Die Mehrwertsteuer ist für Unternehmer ein durchlaufender Posten. Das Geld reichen sie direkt ans Finanzamt weiter», erklärt Klocke.

Die neuen Steuersätze gelten für Waren und Dienstleistungen, die ab Juli ausgeführt werden. «Es gibt aber verschiedene Konstellationen, die das Bundesministerium für Finanzen noch im Detail klären muss – etwa was bei einer Anzahlung gilt», sagt Klocke.

Dazu vier Beispielfälle:

Fall 1: Ein Kunde kauft ab Juli im Laden Waren oder nimmt direkt eine Dienstleistung in Anspruch. «Dann rechnet der Händler oder Dienstleister mit dem neuen Steuersatz ab und im besten Fall ermäßigt sich dadurch der Endpreis für den Kunden», sagt Klocke.

Kauft eine Familie etwa Obst, Gemüse, Brot, Schnittblumen und eine Zeitung für 300 Euro ein, zahlt sie statt knapp 20 Euro Umsatzsteuer dann nur noch gut 14 Euro. Sie könnte somit 6 Euro sparen – denn bei Lebensmitteln, bestimmten Hygieneartikel und Büchern gilt der ermäßigte Steuersatz, der ab Juli nur noch 5 Prozent betragen soll. Kauft sie zudem Kleidung für 300 Euro, die bisher mit 19 Prozent abgerechnet wird, würde sie dann rund 8 Euro sparen.

Fall 2: Ein Kunde hat schon vor Monaten zum Beispiel ein Auto bestellt. Der Wagen und die Rechnung kommen aber erst im August. «Hier sollte der Kunde schauen, dass auch er von der reduzierten Umsatzsteuer profitiert», sagt Klocke. Denn der Leistungszeitraum liegen hinter dem Stichtag.

Angenommen für das Fahrzeug wurde ein Nettopreis von 8400 Euro ausgewiesen zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer, könnte der Kunde mit dem neuen Steuersatz von 16 Prozent gut 250 Euro sparen. Statt knapp 10 000 Euro brutto beläuft sich der Preis dann auf rund 9 750 Euro.

Fall 3: Jemand hat eine Dienstleistung bereits im ersten Halbjahr 2020 in Anspruch genommen. Die Rechnung kommt aber erst im zweiten Halbjahr. «Hier gilt noch der alte Steuersatz, denn es kommt wahrscheinlich auf den Leistungszeitpunkt an. Eventuell gibt es aber Übergangsregeln, in denen das Bundesfinanzministerium Details festlegt», erklärt Klocke.

Fall 4: Ein Kunde hat ein Angebot eingeholt, die Handwerker führen die Dienstleistung erst im zweiten Halbjahr aus. Sind im Angebot die Einzelposten ausgewiesen – also der Nettobetrag sowie die Umsatzsteuer aufgeführt – dürfte sich der Endpreis für den Kunden verringern. Die Firma müsste nun den geringeren Umsatzsteuersatz in Rechnung stellen.

Anders sieht es beim sogenannten «Bruttoangebot» aus, aus dem sich die einzelnen Posten nicht ergeben, sondern nur der Endpreis. «Bleibt der Händler oder Dienstleister bei seinem Endpreis, muss er sich dann aber die Frage gefallen lassen, warum er die Steuersatzsenkung nicht an den Kunden weitergibt», so Klocke.


(dpa/tmn)

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