Was am Strand erlaubt ist – und was nicht

Sylt – Sommer, Sonne, Strand: In der Ferienzeit lockt die Aussicht auf einen Urlaub an Nord- und Ostsee. Damit der Strandtag entspannt wird, sind aber einige Benimm-Regeln zu beachten.

Manches versteht sich von selbst. Etwa, dass man seinem Nachbarn beim Sonnenbaden nicht zu nah auf die Pelle rückt. Oder dass man sein sandiges Handtuch nicht ausgerechnet über Frischeingecremten nebenan ausschüttelt.

Doch andere Regeln und Regelungen sind nicht ganz so eindeutig und unterscheiden sich manchmal auch von Ort zu Ort. Ein Überblick:

– Burgen bauen: Festungsartige Sandburgen um den Strandkorb, liebevoll verziert mit Muscheln und obenauf wahlweise eine Ferrari- oder HSV-Fahne: War mal auf vielen Inseln gang und gäbe – ist jetzt vielerorts gar nicht mehr erlaubt.

Burgenbauen ist
auf Sylt aus Küstenschutz- und Sicherheitsaspekten verboten, sagt beispielsweise Jutta Vielberg von Sylt Tourismus. Dabei geht es aber nicht um Kleckerburgen am Spülsaum, sondern um größere Bauwerke.

In
Binz und
Göhren auf Rügen sind sogar Maximalmaße für Strandburgen vorgegeben: Sie dürfen nicht höher als 0,30 Meter und im obersten Durchmesser nicht größer als 3,50 Meter sein.

Auf
Borkum dagegen ist das Burgenbauen generell erlaubt, jedoch je nach Strand vom Platz her mal mehr mal weniger gerne gesehen, wie eine Sprecherin der Nordseeheilbad Borkum GmbH sagt. Es gelte Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen. Bevor man also zur Schaufel greift, lieber erst informieren, wie es mit den Strandbauwerken gehandhabt wird.

– Dünenspaziergänge: Dünenspaziergänge sind okay – aber nur auf den vorgegebenen Wegen, wie etwa Frank Timpe von Amrum Touristik sagt. Auf vielen Inseln gibt es (Bohlen-)Wege durch die Dünen, auf denen man zum Strand oder einer Aussichtsplattform gelangt.

Abkürzen über Sand und Pflanzen ist hingegen ein No-Go: Denn neben den Deichen an der Nordsee schützen auch die Dünen das Hinterland vor Sturmfluten, wie etwa die Gemeinde St. Peter-Ording betont. Aufgrund ihrer Funktion als Küstenschutz und Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen heißt es daher «Betreten verboten». Das gilt auch an der Ostsee.

– Hunde: Wer mit seinem vierbeinigen Liebling den Urlaub an Nord- und Ostsee verbringt und an den Strand möchte, muss in den Sommermonaten in der Regel einen Hundestrand aufsuchen. An den anderen Strandabschnitten ist das Betreten mit Hunden zumeist zwischen Anfang Mai und Ende September untersagt.

Doch auch am Hundestrand ist nicht alles erlaubt. So müssen Hundehalter auch hier die Hinterlassenschaften ihres Tieres wegräumen. Oft dürfen Hunde an «ihrem» Strand auch im Sommer frei laufen.

Manchmal besteht aber auch am Hundestrand Leinenzwang, etwa in
Kampen auf Sylt, im Ostseebad Sellin oder auf Hiddensee. In Warnemünde gibt es für Hundebesitzer eine eigene Strandkorbvermietung.

– Nackt baden: Freunde der Freikörperkultur kommen beim Sommerurlaub am Meer nicht zu kurz. Wer auf Nummer sicher gehen will, sucht für den hüllenlosen Sprung in die Fluten einen FKK-Strand auf. Ob man auch abseits des extra ausgewiesenen FKK-Strandes nackt baden oder in der Sonne liegen sollte, lässt sich nicht verallgemeinern.

Während Nacktbaden abseits des Hauptstrandes beispielsweise auf Baltrum toleriert wird, kann man an stark frequentierten Stränden böse Blicke ernten und aufgefordert werden, sich was überzuziehen.

Auf Usedom ist das Nacktbaden außerhalb der dafür vorgesehenen Strandabschnitte beispielsweise nicht erlaubt. In den Ostseebädern auf Rügen «sollte man darauf gefasst sein, angesprochen zu werden, wenn man bekleidet am FKK-Strand liegt», sagt die Geschäftsführerin der Tourismuszentrale Rügen.

«Da möchte man einfach gerne unter sich sein, die Freikörperkultur wird schon noch zelebriert.» Da es aber in den meisten Strandorten Textil- und FKK-Strände gibt, sollte es eigentlich keine Konflikte geben müssen.

– Rauchen: Ähnlich wie beim Handtuch ausschütteln gilt auch hier Rücksicht nehmen und den Rauch nicht in den Nachbarstrandkorb pusten. Und später bitte den Zigarettenstummel nicht achtlos wegwerfen. «Kinder möchten im Sand spielen, ohne dabei auf die umwelt- und gesundheitsschädlichen Kippen zu stoßen», heißt es etwa in Warnemünde.

Doch wohin mit Zigarettenrest und Asche? In einen kleinen Strandascher zum Mitnehmen zum Beispiel. Die werden vielerorts bei Strandkorbvermietungen und Tourismuszentralen ausgegeben, oft sogar kostenlos.

Und für die Nichtraucher, die Zigarettenrauch schon drei Meilen gegen den Wind riechen, haben manche Destinationen wie Föhr, Warnemünde und Norderney rauchfreie Strandabschnitte eingerichtet.

– Sport: Volleyball, Beachball und Frisbee-Werfen gehören für viele Strandbesucher dazu wie das Bad in der Sonne. Damit es keine Konflikte mit ruhebedürftigeren Sonnenanbetern gibt, haben viele Gemeinden Aktivitätsstrände eingerichtet. Hier kann dann ungestört gespielt werden.

Auch für das Steigenlassen von Drachen sollte man extra ausgewiesene Strandabschnitte aufsuchen oder – wenn es so etwas nicht gibt – zumindest einen Sicherheitsabstand zu Strandkörben und -Zelten halten. Das gilt auch für ruhigere Spiele wie Boule.

– Party, Feuer und Übernachten: Musik, der Geruch von Gegrilltem und ein knisterndes Feuer – für die einen ist das der perfekte Ausklang eines Strandtages, die anderen fühlen sich dadurch bei ihrem romantischen Abendspaziergang gestört.

In der Regel gilt: Grillen und Feuermachen ist an Stränden verboten – ebenso zu laute Musik. Rücksichtnahme ist auch hier das Gebot der Stunde. Um beiden Seiten gerecht zu werden, erlauben einige Orte das Grillen und Feuermachen an bestimmten Strandabschnitten.

Das Ostseebad Binz hat etwa zwei ausgewiesene Lagerfeuerplätze. Urlauber melden die Nutzung in der Kurverwaltung an und zahlen dafür – bekommen dafür im Gegenzug aber Holz geliefert. Dass Müll und Asche entsorgt werden und ein Feuer nie unbeaufsichtigt bleiben soll, versteht sich eigentlich von selbst.

Zelten ist übrigens an den meisten Stränden untersagt: Weder in Binz noch auf der autofreien
Insel Hiddensee werden Camper toleriert.

– Möwen füttern: Ist nirgendwo gerngesehen und oft verboten – egal ob auf Sylt,
Helgoland oder Warnemünde. Auch wenn es auf den ersten Blick verlockend erscheint, den Vögeln etwas abzugeben – die Idee ist nicht gut.

Denn die Vögel gewöhnen sich dadurch zu sehr an den Menschen. Und wer sein Fischbrötchen oder Eis nicht von selbst hergibt, muss dann mit einer Attacke aus der Luft rechnen.


(dpa)

(dpa)