Warum auch leise Töne im Ohr gefährlich sind
Köln – Im Straßenverkehr ist Konzentration gefragt. Fußgänger, Rad- und Autofahrer sollten deshalb grundsätzlich keine Kopfhörer tragen. Denn selbst wenn die gehörten Lieder oder Podcasts so leise laufen, dass Umgebungsgeräusche noch wahrzunehmen sind, lenken sie vom Geschehen ab.
Bedenklich sei es vor allem, eine aktive Geräuschunterdrückung im Straßenverkehr zu nutzen, warnt der Tüv Rheinland. Eine solche Funktion («Noise Cancelling») bieten viele Kopfhörer. Für den Hörgenuss störender Lärm soll dadurch ausgeblendet werden. Ebenso wie besonders laute Musik auf dem Ohr könnte das dazu führen, Warnsignale wie ein Hupen nicht zu hören.
Und eben das kann zum Problem werden: Wer zum Beispiel das Martinshorn eines Polizeiautos überhört, weil er Kopfhörer trägt, dem droht ein Bußgeld von zehn Euro, erläutert die Expertenorganisation Dekra. Wird man in einen Unfall verwickelt, könnte es sein, dass einem eine Mitschuld gegeben wird – oder die Haftpflichtversicherung versucht, wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen zu kürzen.
Kopfhörer sind nicht ausdrücklich verboten
Ausdrücklich verboten ist das Tragen von Kopfhörern auf den Straßen zwar nicht. Die Straßenverkehrsordnung schreibt aber vor, dass das Gehör zum Beispiel durch Geräte nicht beeinträchtigt werden darf.
Thorsten Rechtien vom Tüv Rheinland plädiert ohnehin für einen generellen Verzicht: «Nur so können Verkehrsteilnehmer ihre Umwelt so gut wie möglich wahrnehmen. Und nur so können sie sich auf unseren vielbefahrenen Straßen sicher bewegen.»
(dpa/tmn)