Vorratsdatenspeicherung: Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich spielt auf Zeit
Das von Brüssel gesetzte Ultimatum zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland läuft in der Nacht zum Freitag ab. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich sieht jedoch keinen Grund zur Eile und noch ausreichend Spielraum, um eine Lösung zu finden.
„Manchmal braucht man ein bisschen länger“, sagte Friedrich beim Treffen der EU-Innenminister in Luxemburg. „Wir sind auf gutem Weg.“ Der drohenden Klage, die mit einem Bußgeld belegt ist, sieht der Innenminister gelassen entgegen: „Jetzt muss erst mal entschieden werden, ob es eine Klage gibt, und dann muss diese Klage auch mal zu einem Erfolg führen, vorher würde gar kein Geld fällig. Insofern muss man es nicht dramatisieren.“
Leutheusser-Schnarrenberger verteidigt eingeschlagenen Kurs
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will nicht von ihrem Vorgehen abweichen. Sie plant, Daten lediglich bei einem konkreten Verdacht speichern zu lassen und sie bei Ermittlungen zur Kriminalitätsbekämpfung zur Verfügung zu stellen. IP-Adressen von Computern sollen pauschal für sieben Tage gespeichert werden. Friedrich fordert hingegen auf eine pauschale Speicherung der Daten für sechs Monate.
Bei der Vorratsdatenspeicherung handele es sich um eine der umstrittensten Richtlinien der EU überhaupt, sagte Leutheusser-Schnarrenberger der „Passauer Neuen Presse“. „Sie ist seit fünf Jahren in Kraft und bisher von mehreren Staaten nicht umgesetzt werden. „Deutschland Position würde demnach von vielen anderen Ländern geteilt, so die Justizministerin.