Verkehrsexperte: Multitasking ist ein Mythos
Goslar – «Unfallursache Smartphone» ist ein zentrales Thema des
55. Deutschen Verkehrsgerichtstages in dieser Woche in Goslar. Wegen der hohen Gefahr, die durch die Nutzung der Geräte während der Fahrt ausgeht, fordert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) schärfere Mittel.
Die Vorstellung, man könne zugleich konzentriert Auto fahren und ein Smartphone nutzen, sei ein Trugbild, so Hauptgeschäftsführer Christian Kellner im Interview der Deutschen Presse-Agentur.
Herr Kellner, was ist daran gefährlich, während der Fahrt ein Smartphone zu benutzen?
Christian Kellner: Man ist abgelenkt. Denn man kann nur sehr begrenzt parallele Informationen aufnehmen. Beim Autofahren soll man sich deshalb auf den Straßenverkehr konzentrieren und möglichst wenig fahrfremde Tätigkeiten ausüben.
Sie trauen Autofahrern kein Multitasking zu?
Kellner: Multitasking ist ein Mythos. Es gibt eine Studie aus den USA. Dabei wurden 3500 Autofahrer beobachtet, die zusammen 35 Millionen Meilen gefahren sind. Die Fahrer waren in 905 Unfälle verwickelt. Bei 68 Prozent dieser Unfälle gab es beobachtbare Ablenkungsfaktoren, unter anderem Telefonieren mit dem Handy Eingeben von Nachrichten. Daraus lässt sich errechnen, dass Autofahrer, die während der Fahrt mit dem Telefon in der Hand wählen, ein zwölffach höheres Unfallrisiko haben.
Wie viele Unfälle werden durch Smartphone-Ablenkung verursacht?
Kellner: Verlässliche Zahlen für Deutschland gibt es nicht. Aber alle Experten sind sich einig, dass die Zahl steigt. Smartphones sind verführerisch, weil sie so unterschiedlich genutzt werden können. Und sie sind immer weiter verbreitet. Mittlerweile haben drei Viertel der Bevölkerung ein Smartphone. Die Geräte werden nicht nur privat, sondern auch beruflich immer öfter während der Fahrt eingesetzt. Dabei sind die meisten Menschen sich des großen Risikos überhaupt nicht bewusst, dass sie durch die Nutzung der Geräte eingehen.
Zur Person: Christian Kellner (62) ist studierter Diplompädagoge. Seit 2004 Jahren ist er Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates.
Handy am Steuer: Was erlaubt ist und was nicht
Wer Funktionen des Handys während der Autofahrt am Steuer nutzen will, darf es dafür nicht in die Hand nehmen. Ansonsten drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg, erklärt Rechtsanwalt Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Aktuell geht es beim Verkehrsgerichtstag (25. bis 27. Januar) in Goslar unter anderem um das Thema «Unfallursache Smartphone».
Unter Nutzung versteht der Gesetzgeber jegliche Funktion von Handy oder Smartphone. Dazu gehöre nicht nur das Telefonieren oder Tippen von SMS, sondern beispielsweise auch das Ablesen der Uhr oder Fotografieren, so der Fachanwalt für Verkehrsrecht. Steckt das Telefon in einer Halterung, darf der Fahrer es mit den Fingern bedienen und mit Freisprecheinrichtung telefonieren. Doch auch dann darf der Fahrer durch das Handy nicht zu sehr ablenkt sein. Bei stehendem Fahrzeug darf man es regulär nutzen. Aber: «Dann muss unbedingt der Motor abgestellt sein.»
Passiert ein Unfall aufgrund der Handynutzung hinter dem Steuer, kann eine Haftpflichtversicherung den Fahrer mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen. Die Mehrzahl der Verträge schließt diese Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit zwar aus. «Doch Mietwagenverträge zum Beispiel in der Regel meist nicht», sagt der Anwalt. Die Kaskoversicherung kann die Leistung im Einzelfall sogar um 100 Prozent kürzen.
(dpa)