Verbrauch: Was unterscheidet Messverfahren NEFZ und WLTP?
Stuttgart – Über Jahrzehnte war der Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ) das geltende Verfahren zur Messung von Spritverbrauch und Abgasemissionen.
Abgelöst wurde er durch die Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure (WLTP). Die Prüfnorm gilt seit 1. September 2017 für alle neuen Fahrzeugtypen und seit 1. September 2018 für alle ab diesem Datum neu zugelassenen Fahrzeuge.
«Das neue Prüfverfahren war notwendig geworden, da die offiziellen Herstellerangaben zum Kraftstoffverbrauch immer weiter von den Verbräuchen im Straßenverkehr abgewichen sind», erläutert Erik Pellmann, Experte für Motor, Abgas und Antriebsstrang bei der Sachverständigenorganisation Dekra.
Wie funktioniert das Verfahren?
Die WLTP schreibt für die in Europa typischen Pkw in der Leistungsklasse über 46 PS pro Tonne auf dem Rollenprüfstand verschiedene Fahrzyklen vor. Die die sich in die Segmente «Low», «Middle», «High» und «Extra-High» einteilen. Ein wesentlicher Unterschied zum NEFZ sind die dynamischen Fahrprofile, die Phasen der Beschleunigung, Verzögerung und Stillstand abbilden.
Exakt 30 Minuten verbringt ein Testfahrzeug beim WLTP auf dem Prüfstand, rund zehn Minuten länger als beim NEFZ. Die zurückgelegte Distanz ist mit 23 Kilometern gut doppelt so groß.
Die Durchschnittsgeschwindigkeit erreicht knapp 47 Stundenkilometer und ist damit etwa ein Drittel höher als bisher. Das WLTP-Prüfverfahren integriert außerdem deutlich mehr Beschleunigungs- und Abbremsvorgänge als der NEFZ. «Mit dieser Auslegung kommt der neue Testzyklus der Realität deutlich näher, als dies vorher der Fall war», meint Pellmann.
Der Verbrauch wird realistischer abgebildet
Autofahrer profitieren vom neuen Prüfverfahren unter anderem dadurch, dass sie mit realistischeren Verbrauchswerten beim Fahrzeugkauf ihre Modelle besser miteinander vergleichen können. Auf der anderen Seite führt die WLTP-Prüfnorm durch die daraus resultierenden höheren CO2-Werte dazu, dass Autofahrer mehr Kfz-Steuer bezahlen müssen.
Wichtig: Für vor dem 1. September 2018 bereits zugelassene oder sich am Markt befindliche Fahrzeuge hat sich durch die Umstellung nichts geändert. Denn für Fahrzeuge, die nach dem alten NEFZ-Verfahren typzugelassen wurden, liegen keine CO2-Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte nach WLTP vor. Für sie bleiben die alten NEFZ-Werte maßgeblich und auch die Kfz-Steuer fällt niedriger aus.
Vergleichen der Verbrauchswerte kann schwierig sein
Aufgepasst: Auf Infomaterial der Hersteller wie dem Pkw-Label sowie in der Werbung und in den Broschüren werden die neuen WLTP-Werte in der Regel noch nicht kommuniziert. Das hängt damit zusammen, dass der Gesetzgeber die Aktualisierung der sogenannten Pkw-Energieverbrauchs-Kennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) zur Umstellung von NEFZ auf WLTP noch nicht verabschiedet hat.
Die Angabe der CO2-Emissionen basiert somit weiterhin auf NEFZ-Basis. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie soll das Novellierungsverfahren aber innerhalb des zweiten Halbjahres 2020 abgeschlossen sein.
(dpa/tmn)