Verbot von „Hells Angels“-Kutten vor Gericht ist rechtens
Die Motorradwesten des Motorradclubs „Hells Angels“ dürfen während einer Verhandlung vor Gericht verboten werden. Auch sonstige Kleidungsstücke, die eine Zugehörigkeit zu einem Club demonstrieren, können ausgeschlossen werden.
Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach verstößt ein Kuttenverbot nicht gegen das Recht auf ein faires Strafverfahren. Der Grundsatz gegen öffentliche Verhandlung wird dadurch ebenfalls nicht verletzt.
Machtdemonstration könne Verfahrensbeteiligte beeinflussen
Das Verbot basiert auf einer Verfassungsbeschwerde eines „Hells Angels Motorcycle Club“-Mitglieds aus dem Jahr 2010. Der Gerichtspräsident hatte das Tragen der Motorradwesten sowie sonstiger Kleidungsstücke, die die Zugehörigkeit demonstrieren, in dem Prozess untersagt. Ein „massenhaftes Tragen szenetypischer Kleidung“ könne die Verfahrensbeteiligten entscheidend beeinflussen. Zudem sei die Darstellung der Machtdemonstration nicht hinnehmbar.
Zuvor hatten die Angeklagten mehrere Zeugen so lange unter Druck gesetzt, bis diese ihre Aussagen zeitweilig zurückgezogen hatten.
Verbot soll ungestörte Gerichtsverhandlung sicherstellen
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stelle auch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot dar, entschieden die Richter. Vielmehr sei es notwendig, durch Präventionsmaßnahmen eine ungestörte und sichere Gerichtsverhandlung zu ermöglichen. „Die Sicherheitsverfügungen „führten weder ausdrücklich noch faktisch zum Ausschluss der Öffentlichkeit insgesamt oder auch nur einzelner Personengruppen oder Personen. Sie legten ausschließlich Zugangsmodalitäten fest, deren Befolgung ohne weiteres möglich und zumutbar war“.