Über den Standstreifen zur nächsten Ausfahrt?
München – Stau auf der Autobahn, nichts geht mehr. Blöd, gerade so kurz vor der Ausfahrt. Da darf ich mich doch jetzt sicher schnell über den Standstreifen zur Abfahrt «retten», oder? Die Antwort auf diese Frage ist ein klares Nein, wie der ADAC erklärt.
Denn Stand- und Seitenstreifen der Autobahnen sind Pannenfahrzeugen vorbehalten. Wer sich nicht daran hält, muss mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen, warnt der Autoclub.
Allerdings gibt es Ausnahmen von der Regel: Das Verkehrszeichen «Seitenstreifen befahren» kann – als Schild oder digital in einer Schilderbrücke – die Spur ausdrücklich freigeben. Das könne der Fall zum Beispiel auf Autobahnabschnitten sein, die stark belastet sind. Oder aber die Polizei ruft ausdrücklich zum Befahren der Seitenspur auf, zum Beispiel nach einem Unfall.
(dpa/tmn)