Telekom-Prozess: Kleinanleger erhalten kein Schadensgeld
Bitteres Ende für die Kleinaktionäre der Deutschen Telekom AG: Nach dem am Mittwoch verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt gehen die rund 17.000 Kläger im Anlegerschutzprozess um den dritten Börsengang des ehemaligen Staatsunternehmens leer aus.In einem Musterprozess befand das Oberlandesgericht in Frankfurt am Mittwoch, dass der Börsenverkaufsprospekt der Telekom aus dem Jahr 2000 keine schwerwiegenden Fehler enthielt. Daher könnten Anleger keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
Urteil nach 11 Jahren Verhandlung
Vor vier Jahren hatte der größte Anlegerprozess beim Oberlandesgericht begonnen, die ersten Klagen stammen aber bereits aus dem Jahr 2001. Es galt als sicher, dass das Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof gehen wird.
Wegen fehlerhafter Angaben im Börsenprospekt forderten die Kläger von der Telekom, der Bundesrepublik und der entsprechenden KfW-Bank zusammen etwa 80 Millionen Euro Schadensersatz. Das Unternehmen hatte stets die Rechtmäßigkeit der Börsenprospekts betont.
Massiver Kursverlust
Die Kleinaktionäre haben massive Kursverluste erlitten, nachdem die mehrfach überzeichneten Aktien vom anfänglichen Kurs von 63,50 Euro rapide einbrachen. Aktuell liegt der Kurs bei rund 9 Euro. Bund und KfW halten zusammen nach wie vor 32 Prozent der Telekom-Aktien.