Steuer, Auto, Rente: Das ändert sich 2015

Jeder Jahreswechsel ist mit umfangreichen Änderungen für Verbraucher und Steuerzahler verbunden. Das gilt auch für den Beginn des Kalenderjahres 2015, wobei einige bereits beschlossene Veränderungen erst in späteren Monaten in Kraft treten. Bei den Veränderungen handelt es sich teilweise um echte Verbesserung, zum Teil aber auch um zusätzliche Belastungen.

Die Veränderungen bei Steuern und Sozialabgaben

Während der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung um zwei Prozentpunkte sinkt, steigen die Kosten der Pflegeversicherung um drei Punkte. Die Verringerung des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrags wird für die Mitglieder der meisten Krankenkassen durch den Zusatzbeitrag aufgehoben, so dass nur wenige Arbeitnehmer tatsächlich profitieren. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze wirkt sich nur bei hohen Einkünften aus. Zusätzlich zur Abgeltungssteuer führt die Bank künftig auch die eventuell fällig werdende Kirchensteuer ab. Das ist keine eigentliche Steuererhöhung, denn die Steuerpflicht bestand zuvor ebenfalls. Kirchensteuerpflichtige mussten allerdings entweder ihre Bank mit dem Steuerabzug beauftragen oder die Kultussteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung nachentrichten, was häufig unterblieben ist. Der Grundfreibetrag steigt auf 8472 Euro. Bei steuerfreien Zuwendungen durch den Arbeitgeber wird aus der bisherigen Freigrenze ein höherer Freibetrag, so dass nur noch der überschießende Betrag zu versteuern ist. Die für den Arbeitnehmer erfreulichen Auswirkungen der Neuregelung relativiert der Gesetzgeber jedoch, indem bei Betriebsfesten wie der Weihnachtsfeier künftig die zuvor nicht berücksichtigten Gemeinkosten auf jeden teilnehmenden Mitarbeiter umzulegen sind.

Die Änderungen für Rentner und Autofahrer

Dass Mitte des Jahres eine Rentenerhöhung erfolgt, steht fest. Der genaue Betrag der Rentensteigerung ist jedoch noch nicht ermittelt, Schätzungen gehen von 1,5 bis 2,0 Prozent aus. Autofahrer können künftig bundesweit nach einem Umzug ihr bisheriges Kennzeichen behalten, so dass die Kosten für deren Neuausstellung entfallen. Bei ab Januar 2015 angemeldeten Kraftfahrzeugen lässt sich die spätere Abmeldung auf Wunsch online vornehmen. Ab Oktober müssen neu zugelassene Fahrzeuge mit einem als E-Call bezeichneten Notrufsystem ausgerüstet sein, welches nach einem Unfall automatisch einen Notruf mit Standortkennung absetzt. Bereits seit Jahresbeginn gelten verringerte Abgasgrenzwerte.

Die wichtigste Änderung ist der Mindestlohn

Die Änderungen bei Steuern und Sozialleistungen wurden in der Öffentlichkeit deutlich weniger als in den Vorjahren diskutiert. Das liegt auch daran, dass sie den einzelnen Bürger nicht übermäßig belasten. Der Hauptgrund besteht jedoch darin, dass der seit Januar 2015 geltende Mindestlohn die Diskussion dominiert hat, denn dieser betrifft so gut wie jeden – als Lohnempfänger oder als Nutzer von Dienstleistungen, deren Preis mit hoher Wahrscheinlichkeit steigen wird.

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2 Gedanken zu „Steuer, Auto, Rente: Das ändert sich 2015

  • 20. Januar 2015 um 12:04
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    Ihnen ist beim Grundfreibetrag ein Fehler unterlaufen.
    DIeser steigt von derzeit 8.354 (Ihr genannter Betrag) auf 8.472 Euro.

  • 20. Januar 2015 um 14:48
    Permalink

    Vielen Dank für den Hinweis! Wir haben es korrigiert

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