So wehren Sie sich gegen unerlaubte Telefonwerbung

Bonn – Wer andere am Telefon ungewollt mit Werbung belästigt, kann von der Bundesnetzagentur mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro bestraft werden. Die Behörde kann aber nur tätig werden, wenn Verbraucher Fälle unerlaubter Telefonwerbung (Cold Calls) melden.

Denn Werbeanrufe sind rechtswidrig, wenn man sie dem anrufenden Unternehmen nicht ausdrücklich erlaubt hat – und zwar schon vor dem Telefonat. Auch der Versuch, das Einverständnis gleich zu Beginn eines Gesprächs einzuholen, ist unzulässig.

Die Zahl der Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung hat 2018 mit 62.000 einen neuen Höchststand erreicht, wie die Bundesnetzagentur mitteilte. 2017 waren 57.000 Beschwerden von Verbrauchern wegen Cold Calls eingegangen. Insgesamt seien 2018 wegen unerlaubter Werbung am Telefon Bußgelder in Höhe von 1,1 Millionen Euro verhängt worden. In zwei Fällen war das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro fällig.

Für eine
Beschwerde benötigt die Bundesnetzagentur präzise Angaben. Betroffene sollten sich merken, was im Anruf beworben wird, und vor allem die Telefonnummer des Anrufers notieren. Auch die Art und Weise der Gesprächsführung ist relevant, weil sie sich auf die Höhe eines Bußgeldes auswirken kann. Beschwerden sind per E-Mail, Online-Formular oder auch postalisch per Formular-Ausdruck möglich.


(dpa/tmn)

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