So schützen sich Urlauber vor Betrug mit Ferienwohnungen
Mainz – Betrüger täuschen Urlauber immer wieder mit Ferienwohnungen und Ferienhäusern, die gar nicht existieren. Zahlt der Kunde vorab das Geld für die Übernachtung, ist dieses oft verloren.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt Tipps, wie sich unseriöse und betrügerische Inserate enttarnen lassen:
1. Soll der Urlauber den Preis für den gesamten Aufenthalt im Voraus überweisen, ist dies ein Alarmzeichen. Im Zweifel ist das Geld unwiederbringlich weg. Daher besser per Lastschrift oder Kreditkarte zahlen – dann kann die Bank das Geld meist zurückbuchen. Skeptisch sollten Urlauber auch bei Diensten wie Moneygram und Western Union sein. Dabei lässt sich der Zahlungsempfänger verschleiern.
2. Wenn der vermeintliche Anbieter nie telefonisch erreichbar ist, lieber die Finger vom Angebot lassen. Gleiches gilt, wenn nur per Whatsapp oder E-Mail kommuniziert werden soll. Wichtig sind vielmehr Name, Adresse und Telefonnummer des Anbieters. Daher das Impressum der Firma genau prüfen und im Zweifel sogar noch einmal beim örtlichen Tourismusbüro anrufen.
3. Preis und Lage der Unterkunft sollten Urlauber kritisch hinterfragen. Ist die Wohnung oder das Haus sehr viel günstiger als vergleichbare Angebote vor Ort, spricht das für Betrug. Zudem sollte eine konkrete Adresse vorliegen. Auch eine detaillierte Beschreibung der Unterkunft ist wichtig, etwa zu Lage und Ausstattung.
(dpa/tmn)