So kommen Sie aus dem Stromanbieter-Vertrag

Berlin – Wer bei einem Umzug seinen Stromanbieter wechseln möchte, sollte genau auf die Details in seinem Vertrag achten. Oft sieht dieser vor, dass sie den bestehenden Vertrag bei einem Umzug mitnehmen müssen.

Manche Klauseln seien aber unzulässig, sagt Fabian Fehrenbach von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Nach Ansicht der Verbraucherschützer kann man den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Anbieter bei einem Umzug die Vertragsbedingungen ändert, etwa den Preis oder die Laufzeit erhöht.

In dem Kündigungsschreiben sollten Kunden den Grund angeben und einen Nachweis über den Umzug beilegen. Die Kündigung lohnt sich, da am neuen Wohnort oft günstigere Preise existieren.

Wer seinen Strom vom Grundversorger erhält, hat es da einfacher als Kunden von Drittanbietern. Verträge von Grundversorgern lassen sich nämlich immer mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen.

Bei vielen Drittanbietern gilt dagegen häufig eine Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit. Die Folge: Der Vertrag muss mit in die neue Wohnung genommen werden – sofern die Konditionen dieselben bleiben. Um in diesem Fall Mehrkosten zu vermeiden, sollte der Verbraucher mit seinem Stromanbieter klären, wer sich beim Grundversorger an der neuen Adresse meldet. Denn wenn dieser von keinem bestehenden Vertrag weiß, springt er automatisch ein.


(dpa/tmn)

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