So funktioniert die Tages- und Nachtpflege
Düsseldorf – Es gibt Pflegebedürftige, die rund um die Uhr Aufmerksamkeit und Betreuung brauchen, die aber trotzdem noch nicht in ein Pflegeheim umziehen wollen oder sollen.
In solchen Fällen kann eventuell die Tages- und Nachtpflege helfen, wie die Verbraucherzentralen erklären. Auf diese Leistung haben alle Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 Anspruch.
Tages- und Nachtpflege sind teilstationäre Pflegeleistungen: Bei der Tagespflege wohnen Pflegebedürftige also weiter zu Hause, verbringen den Tag oder Teile davon aber in einer Einrichtung. So können pflegende Angehörige zum Beispiel arbeiten gehen oder Zeit für sich nutzen. Gleichzeitig haben die Pflegebedürftigen soziale Kontakte und sind dabei beaufsichtigt.
Bei der Nachtpflege gilt das gleiche Prinzip, nur zu anderen Zeiten. Sinnvoll ist das zum Beispiel für Intensivpflege- oder Demenzpatienten, die auch nachts nicht mehr unbeaufsichtigt sein können.
Je nach Pflegegrad stehen Bedürftigen für Tages- und Nachtpflege zwischen 689 und 1995 Euro pro Monat zu. Damit sind auch Kosten für den Transport zwischen Einrichtung und Zuhause abgedeckt. Unterkunft und Verpflegung müssen Pflegebedürftige jedoch selbst bezahlen.
Weiter wichtig: Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege werden nicht mehr wie früher auf Pflegegeld und Sachleistungen, für eine ambulante Pflege etwa, angerechnet. Pflegebedürftige können die Leistungen also parallel in Anspruch nehmen und kombinieren.
(dpa/tmn)