Selbstständige Handwerker: Rentenbeiträge anpassen
Berlin – Selbstständige Handwerker, die ein zulassungspflichtiges Gewerbe ausführen, müssen Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Nachdem sie 18 Jahre lang Pflichtbeiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung geleistet haben, können sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Vor diesem Schritt, ist es ratsam, sich beraten zu lassen. Denn damit verzichten
Selbstständige auf das Leistungspaket aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Statt der Befreiung ist es auch möglich, die Höhe der zu entrichtenden Beiträge anzupassen. Beitragspflichtige Selbstständige können niedrigere oder höhere Beiträge als den Regelbeitrag zahlen, wenn sie ihr Arbeitseinkommen beispielsweise anhand des letzten Einkommensteuerbescheides nachweisen.
(dpa/tmn)