Reeperbahn: Polizeikameras oder informationelle Selbstbestimmung
Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird heute über die Videoüberwachung auf der Hamburger Reeperbahn verhandelt. In letzter Instanz verhandelt das Gericht die Klage einer Anwohnerin, die sich gegen die Kameras vor ihrer Wohnung wehrt.
Hamburger Gerichte gaben der Klägerin teilweise Recht. Nun sollen die obersten deutschen Verwaltungsrichter entscheiden, ob das Überwachungsinteresse der Polizei gerechtfertigt ist oder ob die Kameras die Grundrechte der Mieterin verletzen, insbesondere ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Jahrelanger Rechtsstreit
Die Polizei installierte die Überwachungskameras auf der Reeperbahn im Jahre 2006. Die Anwohnerin klagte dagegen. Vier Jahre später gab ihr das Hamburger Oberverwaltungsgericht Recht. Die Überwachungsmöglichkeiten der Polizei wurden deutlich eingeschränkt. Hauseingänge, Fensterbereiche und Balkone waren nur noch beschränkt sichtbar, unkenntlich gemacht durch schwarze oder verpixelte Bilder.
Innensenator schaltet um
Im Juli letzten Jahres entschied der Hamburger Innensenator Michael Neumann (SPD) die Überwachung von dauerhafter auf anlassbezogene Überwachung umzuschalten. Seitdem werden nur Demonstrationen und Veranstaltungen auf der Straße gefilmt. Die Hamburger Polizei würde sich jedoch gerne, wie in Großstädten üblich, vermehrt einschalten.
Urteil könnte zum Präzedenzfall werden
Das Urteil des Verwaltungsgerichts in Leipzig wird mit Spannung erwartet, denn Polizeikameras gibt es bundesweit an vielen Kriminalitätsbrennpunkten. Eine Entscheidung wird noch im Laufe des Tages erwartet.