Ratgeber: Wissenswertes zum Thema Geschmacksmuster
Die eindeutige Wiedererkennbarkeit von Unternehmen und Produkten ist oft entscheidend für den geschäftlichen Erfolg. Damit die unverwechselbaren Merkmale des eigenen Unternehmens nicht von anderen verwendet werden können, hilft eine Eintragung als Geschmacksmuster. Bei einer großen Bekanntheit dieser typischen Gestaltung, kann schon alleine ihr Design einen sehr hohen Wert besitzen.
Die Idee auf Neuheit überprüfen
Designpatente schützen Ihre kreativen Ideen. Dazu können Sie einen Geschmacksmusterschutz für jedes zwei- oder dreidimensionale Objekt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beantragen. Geschützt werden die Formen, Farben, Oberflächenstrukturen oder die verwendeten Werkstoffe Ihrer Idee. Das Erzeugnis kann jeder Gegenstand oder eine graphische Gestaltung sein. Ihr Entwurf muss neu sein, es darf nicht bereits ein identisches oder sehr ähnliches Design existieren.
Als erstes sollten Sie feststellen, ob die Gestaltungsidee schon geschützt wurde. Dazu können Sie in der Publikations- und Registerdatenbank des DPMA, in den Datenbanken des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt und in denen der Weltorganisation für geistiges Eigentum recherchieren. Die Unterstützung durch Fachanwälte ist für die Schutzanmeldung empfehlenswert. Diese können auch die Recherche für Sie durchführen. Vor allem sorgen sie dafür, dass alle wichtigen Merkmale Ihres Designs im Antrag enthalten sind und keine Formfehler gemacht werden. Einen solchen Dienst bietet bbs-law.de zum Beispiel.
Den Entwurf schützen und verteidigen
Der Anmeldung beim DPMA können Sie bis zu zehn Darstellungen des Designs hinzufügen. Das können Fotografien oder auch Strichzeichnungen sein. Wichtig ist, dass auf diesen Darstellungen die zu schützenden Bestandteile deutlich sichtbar sind. Zusätzlich können Sie die Formgebung mit maximal einhundert Worten in einem Text beschreiben. Nachdem Ihr Entwurf den Geschmacksmusterschutz erhalten hat, haben Sie das alleinige Recht zur Nutzung.
Mit dem Patentschutz heben Sie ihre Produkte von denen aller weiteren Mitbewerber ab. Gegen Plagiate, die andere Unternehmen mit verwechselbaren Produkten auf den Markt bringen, können Sie rechtlich vorgehen. Mit einem großen Bekanntheitsgrad hat Ihre Gestaltung einen hohen Wert. Die Verletzung Ihrer Schutzrechte bedeutet dann einen entsprechend hohen Schadenersatz. Alleine der Kauf der Patentlizenzen von Nokia, in denen über achttausend Designpatente enthalten sind, sind Microsoft mehr als eineinhalb Milliarden Euro wert gewesen.
Kreativität hat einen Wert
Eine gute Idee für eine neue Gestaltung kann Produkte einmalig machen. Zum Schutz vor Nachahmungen ist ein Eintrag in das Geschmacksmusterregister möglich. Wenn der Entwurf neu ist, kann er damit bis zu fünfundzwanzig Jahre gegen Plagiate verteidigt werden. Mit einer großen Bekanntheit steigt auch der Wert für die Nutzung Ihrer Idee.
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