Privatversicherte müssen Beiträge im Alter planen
Berlin – Privat oder gesetzlich krankenversichert? Wer sich für eine private Versicherung entscheidet, sollte planen, wie er die Beiträge im Rentenalter stemmt.
Dies betrifft vor allem Angestellte und Selbstständige, heißt es in der Zeitschrift «Finanztest» (11/2019). Denn Beamte bekommen in der Regel ab der Pensionierung eine höhere Beihilfe durch ihren Dienstherrn. Zudem müssen sie nur einen Teil ihrer Heilkosten versichern.
Angestellte und Selbstständige sollten sich den Experten zufolge aber besonders vorbereiten. Sie rechnen aufgrund der bisherigen Entwicklung damit, dass der private Beitrag im Rentenalter mindestens dreimal so hoch sein wird wie bei Vertragsschluss mit Mitte 30.
Empfehlung: Zwei Drittel selbst finanzieren
Der Rat der Stiftung Warentest: «Zwei Drittel davon sollte man dann aus dem Ersparten finanzieren können.» Mit der Drittel-Faustregel berücksichtigen sie den Mehrbedarf – denn auch gesetzlich Versicherte müssen Beiträge zahlen.
Ein Beispiel: Ein Modellkunde der «Finanztest» versichert sich mit 35 Jahren privat, geht mit 67 Jahren in Rente und wird 89 Jahre alt. Wenn er nach der Faustregel damit rechnen muss, dass seine Versicherungsbeiträge als Rentner 1611 Euro betragen, sollte er also im Alter monatlich 1074 Euro für die Versicherung zahlen können, zwei Drittel dieses Betrags.
Angestellte bekommen als Rentner einen Zuschuss
Angestellte bekommen dagegen als Rentner einen
Beitragszuschuss vom Rentenversicherungsträger. Sie müssen daher etwas weniger ansparen. «Finanztip» nimmt an, dass der Zuschuss in 32 Jahren bei 300 Euro liegen könnte. War der Modellkunde angestellt, hat er also nur einen monatlichen Bedarf von 774 Euro.
Die Altersvorsorge sollte gut durchdacht werden: Eine freiwillige Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist schwierig, ab dem 55. Geburtstag so gut wie ausgeschlossen.
(dpa/tmn)