Mit Legal Techs Ansprüche geltend machen

Berlin – Eine Entschädigung für die Flugverspätung geltend machen, die Miete mit Hinweis auf die Mietpreisbremse senken, den Hartz-4-Bescheid überprüfen lassen: Das sind einige Angebote von sogenannten Legal Techs.

Diese Unternehmen bearbeiten mithilfe von Technik zahlreiche Fälle, daher ihr Name – er leitet sich vom englischen Begriff für Rechts-Technologie ab.

Über das Internet sind Legal Techs bundesweit tätig. Sie haben sich jeweils auf ein bestimmtes Rechtsproblem spezialisiert, das sie in der Regel mit der Unterstützung von Rechtsanwälten in großer Zahl bearbeiten, meist gestützt auf automatisierte Algorithmen.

Honorar nur im Erfolgsfall

Dank der Spezialisierung können Legal Techs Chancen und Risiken eines Rechtsstreits nach eigenen Angaben gut einschätzen und sind deshalb bereit, in Vorleistung zu treten: Sie bekommen nur im Erfolgsfall ein Honorar, und zwar meist etwa ein Drittel des Betrags, den sie für den Kunden erstreiten. Wird ein Streit verloren, trägt das Legal Tech alle Kosten.

Einige Beispiele: Bei Flugverspätungen ab drei Stunden setzen verschiedene Anbieter Entschädigungen durch. Ein anderer kauft bei Bahnverspätungen den Anspruch auf Entschädigung ab. Auf einem weiteren Portal können Mieter prüfen lassen, ob bei ihrem Vertrag gegen die Mietpreisbremse verstoßen wurde. Wenn ja, verhandelt die Firma mit dem Vermieter und verklagt ihn notfalls.

Ein anderer Anbieter schaut bei Hartz-4-Bescheiden genau hin. Werden Fehler entdeckt, ergeht ein Widerspruch. Bekommt der Hartz-4-Bezieher dadurch mehr Leistungen, muss er nichts an den Rechtsdienstleister abgeben. Das Legal Tech hat in diesem Fall einen Honoraranspruch gegen die Arbeitsagentur.

Hilfe mit Standardlösungen

Weitere Legal Techs gibt es bereits zu Abfindungen, Bußgeldern oder Verkehrsunfällen. Die Stiftung Warentest sieht die Entwicklung generell positiv und geht davon aus, dass das Angebot an Rechtsdienstleistern im Internet weiter wächst. Rechtsanwälte würden allerdings nicht überflüssig. «Sobald Fälle komplexer sind und eine Standardlösung nicht passt, stoßen die Legal Techs an ihre Grenzen», schreibt die Verbraucherschutzorganisation in einem Bericht über Legal Techs.

Bei Anwälten kommen die Legal Techs trotzdem nicht nur gut an. Eine Klage der Rechtsanwaltskammer Berlin gegen ein Unternehmen wurde zwar vor dem Landgericht Berlin weitgehend
abgewiesen (Az: 15 O 60/18), weil die Arbeit nicht über die erlaubten Dienstleistungen hinausgeht. Es darf aber keine Formulierungen verwenden, die so wirken, als handele es sich um eine Rechtsanwaltsgesellschaft. Vor dem Bundesgerichtshof kommt das Thema im Oktober erneut auf den Richtertisch (Az.: VIII ZR 285/18).


(dpa/tmn)

(dpa)