Milliarden-Überschüsse der Krankenkassen werden zum Streitpunkt in der Regierungskoalition
Die gesetzlichen Krankenkassen und der Gesundheitsfonds verfügen bereits jetzt über Milliardenreserven. Einem Zeitungsbericht zufolge sollen sich auch in diesem und im nächsten Jahr weiter Überschüsse in Milliardenhöhe erzielen.
Das „Handelsblatt“ berichtete am Mittwoch, das Berechnungen des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) zeigen, dass das Gesundheitssystem in diesem Jahr 5,7 Milliarden Euro Überschuss zu erwarten hat. 2013 soll sich der Überschuss der Krankenkassen und des Gesundheitsfonds auf weitere 1,8 Milliarden Euro belaufen.
Rücklagen des Gesundheitssystems liegen im zweistelligen Milliardenbereich
Bereits im Jahr 2010 hatte das Gesundheitssystem der Bundesrepublik Rücklagen in Höhe von 3,8 Milliarden erwirtschaftet. Gemeinsam mit den 10 Milliarden Euro aus dem Jahr 2011 summierten sich die Rücklagen im Gesundheitssystem dann auf deutlich über 20 Milliarden Euro, prophezeite der IfW-Finanzexperte Alfred Boss gegenüber dem „Handelsblatt“.
Überschüsse werden zum Streitpunkt in der Koalition
Die bereits vorhandenen Milliardenreserven drohen zum Streitfall innerhalb der schwarz-gelben Regierungskoalition zu werden. Die Fraktion der CDU fordert eine Überprüfung des Steuerzuschusses. Experten des Finanzministers Wolfgang Schäuble (CDU) erwägen, einem Zeitungsbericht zufolge, eine einmalige Kürzung um zwei Milliarden Euro für die Gesetzliche Krankenversicherung. Doch Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), sowie die Krankenkassen wehren sich gegen den Vorschlag.
Schäuble: Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung nur noch schwer vertretbar
Gegenüber den „Lübecker Nachrichten“ erklärte Finanzminister Schäuble: „Der Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung hat sich in den vergangenen Jahren in einem Maße entwickelt, der ordnungspolitisch schwer zu vertreten ist.“ Die Koalition sei sich einig den Staatsanteil des Gesundheitsfonds nicht weiter zu erhöhen. Schäuble sei „zuversichtlich, dass wir einen Haushaltsentwurf und Finanzplan vorlegen, der den Anforderungen der Rückführung der Neuverschuldung, der Schuldenbremse und der ökonomischen Vertretbarkeit von Zuschüssen entsprechen wird“.