„Maskenmann“ Martin N. muss lebenslang in Haft
Das Urteil gegen Kindermörder Martin N. ist gesprochen. Der 41 Jahre alte Mörder muss lebenslang ins Gefängnis. Zudem hat das Landgericht Stade Sicherungsverwahrung für den 41-Jährigen im Anschluss an die Haft angeordnet.
Die Richter haben bei Martin N. die besondere Schwere der Schuld festgestellt und sperren die Mörder von drei kleinen Jungen für immer weg.
Drei Jungen ermordete Martin N. zwischen 1992 und 2001
Zwischen 1992 und 2001 hatte der Pädagoge in Norddeutschland drei Jungen ermordet und zahlreiche weitere missbraucht. Über Jahre hinweg fahndete die Polizei nach dem Serientäter – ohne Erfolg. Die Medien gaben Martin N. den Beinamen „Maskenmann“ , weil er nachts mit einer schwarzen Sturmhaube und dunkler Kleidung getarnt in Häuser, Ferienheime und Zeltlager eingebrochen war, um sich an Kindern zu vergehen.
Drei seiner wehrlosen Opfer hat Martin N. zunächst entführt, um sie später zu töteten: 1992 den 13-jährigen Stefan, 1995 den achtjährigen Dennis R. und 2001 den neunjährigen Dennis K.
Der Mörder ist geständig
Im vergangenen Frühjahr hatte ein früheres Missbrauchsopfer die Fahnder schließlich auf die Spur von Martin N. gebracht, der in Hamburg lebte. Der Mörder hat im Verhör bei der Polizei gestanden, drei Jungen getötet und zahlreiche weitere sexuell missbraucht zu haben. Auch vor Gericht wiederholte er später sein Geständnis.