Krankenkassenmodelle in der Schweiz

In der Schweiz zu leben und zu arbeiten ist für viele Ausländer ein Traum. Wer jedoch vorhat, ins Land der Berge auszuwandern, sollte sich über die dortigen Bestimmungen genau informieren. Dazu gehört natürlich auch eine angemessene Absicherung im Krankheitsfall. Bei den Krankenversicherungen gibt es in der Schweiz erhebliche Unterschiede gegenüber den deutschen Anbietern.

Die Schweizer Krankenversicherung

Im Gegensatz zu den deutschen Krankenversicherungen gibt es in der Schweiz einige Besonderheiten. Das gilt sowohl für die gesetzlichen Regelungen als auch für die Ausgestaltung der Krankenversicherungen. Grundsätzlich gilt eine Krankenversicherungspflicht über die Schweizer Krankenkasse für alle Personen, die sich in der Schweiz aufhalten. Eine Ausnahme bilden hierbei Touristen. Grenzgänger sind in der Schweiz prinzipiell krankenversicherungspflichtig. Allerdings können sich Grenzgänger mit Wohnort in Deutschland von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen. Dazu ist es erforderlich, in Abstimmung mit dem Schweizer Arbeitgeber eine Meldung an den zuständigen Kanton in der Schweiz zu veranlassen. Alle anderen Personen mit Aufenthaltsort in der Schweiz, auch Ausländer, müssen sich dort gegen Krankheit versichern.

Die verschiedenen Modelle

Innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsaufnahme muss jeder Ausländer, der in die Schweiz zieht, bei einer Schweizer Krankenkasse gemeldet sein. Dabei ist zu beachten, dass es anders als in Deutschland keine Mitversicherung von Familienangehörigen gibt. Jede Person muss sich selbst versichern. In der Regel kommt hierbei das Modell der obligatorischen Schweizer Krankenpflegeversicherung in Frage. Hier besteht freie Arztwahl und die Leistungen sind für alle Versicherten gleich. Mit verschiedenen alternativen Modellen lässt sich gegenüber der obligatorischen Grundversicherung eine Menge Geld sparen. Beim Hausarztmodell verzichtet der Versicherungsnehmer mit einer Prämieneinsparung von bis zu zwanzig Prozent auf die freie Arztwahl. Beim HMO – Health Maintenance Organization – Modell hingegen verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, zuerst ein HMO-Center aufzusuchen. In diesem Gesundheitszentrum praktizieren Ärzte verschiedener Fachrichtungen. Bis zu fünfundzwanzig Prozent an Prämien können hierbei eingespart werden. Das dritte Modell ist das Telmed Modell. Die telefonische Gesundheitsberatung ist in den letzten Jahren in der Schweiz immer beliebter geworden. Hierbei nimmt der Patient bei neu auftretenden Gesundheitsproblemen zuerst eine telefonische Beratung bei einem Facharzt in Anspruch. Dieser kann bei Bedarf auch an einen Spezialisten überweisen.

Die Schweizer Modelle

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in der Schweiz keine Mitversicherung von Familienangehörigen. Prinzipiell muss bis auf wenige Ausnahmen jeder, der sich in der Schweiz aufhält, dort auch in die Krankenkasse einzahlen. Dafür gibt es in der Schweiz neben der obligatorischen Grundversicherung drei recht attraktive Modelle, die Sie unter http://krankenkasse.ch/ beschrieben vorfinden.


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