Karriere als Rechtsanwalt: Studium und Berufsbild

Sie haben Sinn für Gerechtigkeit und setzen sich gern für andere Menschen ein? Wenn Sie dazu noch Interesse an Politik, Geschichte, Philosophie und Wirtschaft haben, ist der Beruf Rechtsanwalt vielleicht genau das Richtige für Sie. Ein abgeschlossenes Jurastudium öffnet Ihnen viele Türen. Es ist vielseitig, interessant und anspruchsvoll zugleich.

Zwei Studiengänge, zwei Prüfungen

In Deutschland durchlaufen Sie als angehender Rechtsanwalt zwei Studiengänge. Als Erstes studieren Sie über neun Semester an einer Universität. Hier werden die Rechtsgebiete Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht theoretisch behandelt. Danach legen Sie Ihre Erste juristische Staatsprüfung ab. Die wiederum ist Voraussetzung, um eine zweijährige praktische Ausbildung, das sogenannte Referendariat, zu absolvieren. Sie durchlaufen in dieser Zeit nacheinander ein Gericht, eine Verwaltungsbehörde sowie eine Anwaltskanzlei und lernen das handwerkliche Einmaleins in den einzelnen Fachbereichen kennen. Erfahrene Rechtsanwälte stehen Ihnen dabei zur Seite. Nachdem Sie die Zweite juristische Staatsprüfung bestanden haben, sind Sie befugt, eine Tätigkeit als Rechtsanwalt aufzunehmen. Da Sie jetzt Volljurist sind, können Sie übrigens auch als Richter, Staatsanwalt oder in anderen juristischen Berufen arbeiten.

Menschen beraten und vertreten

Nachdem Sie von der Rechtsanwaltskammer zugelassen wurden, besteht Ihre Aufgabe darin, Menschen in juristischen Fragen zu beraten, sie unabhängig und parteilich zu vertreten sowie deren Ansprüche rechtsstaatlich durchzusetzen. In Straf- und Bußgeldverfahren sind Sie der Verteidiger Ihres Mandanten.
Sie üben einen freien Beruf aus. Das heißt, Sie unterliegen nicht der Gewerbeordnung und werden als unabhängiges Organ der Rechtspflege angesehen. Eine Spezialisierung auf bestimmte Fachbereiche ist dabei möglich und wünschenswert. Sie dürfen dann, sofern Sie über genügend theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügen, den Titel Fachanwalt für Familienrecht, Mietrecht usw. tragen. Außerdem sind Sie angehalten – und das nicht nur als Fachanwalt – sich laufend fortzubilden sowie Beiträge in Fachzeitschriften zu veröffentlichen. Ihre Vergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Leistung wird belohnt

Das Studium zum Rechtsanwalt ist mühevoll, aber lohnend. Besitzen Sie später eine eigene Kanzlei oder sind einer Sozietät angeschlossen, gehören Sie bald zu den besser verdienenden Menschen in diesem Lande. Dies setzt voraus, dass Sie bereit viel zu arbeiten und Überdurchschnittliches zu leisten. Geschenkt wird einem auch in diesem Beruf nichts!


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