Gilt der Abstand zum Radler oder zur Markierung?
Berlin – Minimum 1,50 Meter innerorts und 2 Meter außerorts – so viel müssen Sie mit Ihrem Kfz mindestens beim Überholen von Radlern einhalten.
Dieser Abstand vom Fahrzeug ist stets zu den Radfahrenden selbst zu messen – und nicht etwa zu gegebenenfalls vorhandenen Markierungen von Radverkehrsflächen. Das teilte der Auto Club Europa (ACE) mit.
Seit Ende April gilt für Kraftfahrzeuge in der Straßenverkehrs-Ordnung (Paragraph 5, Absatz 4) ein genau in Metern ausformulierter Mindestabstand beim Überholen von Fußgängern und Fahrern von Fahrrädern und Elektro-Kleinstfahrzeugen.
(dpa/tmn)