Gerichtsentscheid über Rechte leiblicher Väter erwartet
Am Donnerstag entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, welche Ansprüche leiblichen Vätern auf eine juristische Anerkennung der Vaterschaft zustehen.
Hintergrund ist eine Klage zweier Männer aus Deutschland, die leibliche Väter sein wollen, dem geltenden Recht nach aber keine Möglichkeit auf eine Anerkennung der Vaterschaft haben. Mit ihrer Klage sind sie bis zum Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gelangt.
Zweifelhafte Rechtslage
In beiden Klagen lebt die Mutter des Kindes mit einem anderen Mann zusammen, dem die Vaterschaft rechtlich zugesprochen wurde. In einem Fall wurde mit einem Vaterschaftstest eindeutig belegt, dass es sich beim Kläger um den biologischen Vater handelt. Mit dem Urteil sehen die Männer sich in ihren Rechten auf Achtung des Familienlebens verletzt. Erfolglos hatten sie zuvor vor deutschen Gerichten geklagt.