Flexible Rechnung ist bei Kombipflege meist besser
Rastatt – Manche Menschen pflegen ganz allein – andere haben Hilfe rund um die Uhr. Deutlich häufiger ist jedoch, dass Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen eine Mischung aus Pflegegeld und Sachleistungen bekommen, in Form von Unterstützung durch einen Pflegedienst zum Beispiel.
Kombipflege heißt das Modell, wie die Zeitschrift «Pflege und Familie» (Ausgabe 4/2019) erklärt.
Zwei Abrechnungsvarianten gibt es dabei. Beliebter und oft auch besser ist die flexible monatliche Abrechnung. Dabei prüft die Kasse jeden Monat, wie teuer die Sachleistungen waren, und zahlt den Rest dann als Pflegegeld aus. Der Nachteil dabei: Die Auszahlung kommt immer mit Verzögerung – also dann, wenn zum Beispiel die Rechnung des Pflegedienstes vorliegt.
Wer das nicht will, kann auch feste Prozentsätze für Geld- und Sachleistungen festlegen. Dann gibt es das Geld den Angaben zufolge jeweils schon zu Monatsbeginn. Ändern lässt sich diese Aufteilung aber erst nach einer Frist von sechs Monaten – oder in Ausnahmefällen, wenn Pflegende zum Beispiel selber krank werden. Und: Eventuelle Mehrkosten für Sachleistungen müssen Pflegebedürftige oder Angehörige bei dieser Variante selber tragen.
(dpa/tmn)