Europäischer Gerichtshof: Inzestverbot bleibt bestehen
Die Bestrafung von Inzest ist in Deutschland auch weiterhin rechtens. Die Europäische Menschenrechtskonvention wird vom Verbot der Geschwisterliebe nicht verletzt. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Das Gericht wies damit die Beschwerde eines 35-Jährigen aus Leipzig ab. Dieser musste für die jahrelange Liebesbeziehung mit seiner Schwester mehrfach ins Gefängnis. Zwei der vier gemeinsamen Kinder der Geschwister sind behindert. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden.
Keine einheitliche europäische Regelung
Die Richter gelangten zu dem Schluss, dass eine einheitliche europäische Regelung zum Umgang mit Inzest bislang nicht vorhanden ist, obwohl zahlreiche Staaten die Geschwisterliebe unter Strafe stellen. Zudem wurde der verhandelte Fall sorgfältig von deutschen Gerichten und dem Bundesverfassungsgericht geprüft, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der Kläger Patrick S. war bereits mit einer Klage in Karlsruhe gescheitert. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte machte er das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend. Das Urteil sei „eine große Enttäuschung“, sagte sein Anwalt Endrik Wilhelm. Die Richter haben sich seiner Auffassung nach nicht mit der gebotenen Tiefe mit dem Fall beschäftigt.