Die Rente gibt es nur auf Antrag
Berlin – Wer sich der Regelaltersrente nähert, muss daran denken, die Altersrente rechtzeitig zu beantragen. Denn die Zahlung erfolgt nicht automatisch.
Damit die Altersrente pünktlich überwiesen werden kann, sollte sie drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn beantragt werden, rät die Deutsche Rentenversicherung Bund. Eine Unterbrechung zwischen dem bisherigen Einkommen und der Rente lässt sich so in der Regel vermeiden.
Der zuständige Rentenversicherungsträger informiert Versicherte, die von sich aus noch keinen Rentenantrag gestellt haben, spätestens einen Monat, bevor sie die reguläre Altersgrenze erreichen, über die Möglichkeit einer Antragstellung. Voraussetzung ist, dass sie die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben. Die reguläre Altersgrenze liegt für Versicherte, die in diesem Jahr 65 werden, bei 65 Jahren und 9 Monaten. Sie steigt bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre.
Hilfe beim Ausfüllen der Formulare gibt es bei den Beschäftigten in den rund 160 bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, bei den ehrenamtlichen Versichertenberatern und den Versichertenältesten der Rentenversicherung. Wer eine Signaturkarte oder einen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis besitzt, kann den Rentenantrag auch komplett
online stellen.
(dpa/tmn)