Bundesverfassungsgericht entscheidet, Professoren müssen besser bezahlt werden
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe forderte am Dienstag mehr Geld für Universitätsprofessoren. Die Richter erklärten die hessische Regelung zur Bezahlung von Hochschullehrern, gegen die ein Chemieprofessor aus Marburg geklagt hatte, für verfassungswidrig.Die Bezahlung von Hochschullehrern war im Jahr 2005 in der gesamten Republik neu geregelt worden. Hessen zahlt nicht die höchsten, aber auch nicht die niedrigsten Gehälter. Die Neuregelung verstosse jedoch gegen das Prinzip der angemessenen Bezahlung von Beamten.
Hochschulen zahlen ihren Professoren zu wenig
Der Kläger, der mit Unterstützung des Deutschen Hochschulverbandes vor das Bundesverfassungsgericht gezogen war, ist Chemieprofessor in Marburg. Im Jahre 2005 wurde er mit einem Grundgehalt von 3890,03 Euro eingestellt. Dazu kamen sogenannte Leistungsbezüge in Höhe von 23,72 Euro. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Dienstag, dass das zu wenig sei. Die Bezahlung widerspreche dem im Grundgesetz festgelegten Alimentationsprinzip, wonach der Staat seinen Beamten einen angemessenen Lebensunterhalt gewähren muss. Das Bundesland Hessen hat bis zum Jahresende Zeit, die Bezahlung seiner Hoschschullehrer neu zu regeln.
Besoldung soll durch Leistungsbezügen aufgestockt werden
Seit der Neueregelung 2005 werden alle neu eingestellten professoren nach Besoldungsgruppen bezahlt. Zum Teil liegen diese deutlich unter den alten Bezahlungssätzen. Die Grundstufe der Besoldungsgruppe W2 sieht ein Gehalt in der Höhe eines Regierungsrats oder ein Gymnasiallehrers in der höchsten Altersstufe vor. Nach der Neuregelung haben die Universitäten aber auch die Möglichkeit ihre Hochschullehrer nach Leistung zu entlohnen. Die Bezahlung ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.