Betroffene müssen Angebot nicht gleich annehmen
München – Nach dem Vergleich von VW und Verbraucherschützern im Rahmen der Musterfeststellungsklage bekommen Betroffene in diesen Tagen Post von Volkswagen. Darauf weist der ADAC hin.
Wer Anspruch auf eine Entschädigung habe, bekomme darin die Zugangsdaten für eine Website mitgeteilt. Auf der Seite gibt man persönliche Daten und Informationen zum Auto an – dann wird einem die Vergleichssumme errechnet. Verbraucher müssen dieses Angebot aber nicht sofort annehmen. Sie haben dafür bis 20. April 2020 Zeit.
Man könnte die Zeit etwa nutzen, um das Angebot durch einen Rechtsbeistand prüfen zu lassen. Volkswagen erstattet gegen Vorlage einer Rechnung bis zu 190 Euro dafür. Voraussetzung ist, dass der Musterkläger das Vergleichsangebot danach annehme. Der Betrag deckt laut ADAC aber nicht in jedem Fall die volle Summe. Deshalb rät der Club, sich einen Kostenvoranschlag zu holen.
Wer den Vergleich ausschlägt, muss seine Ansprüche laut ADAC innerhalb eines halben Jahres in einer Einzelklage durchsetzen.
Sind Daten in dem VW-Schreiben fehlerhaft, wendet man sich direkt an Volkswagen, rät der ADAC. VW hat die Telefonnummer 05361/379 0506 (Mo – Fr, 08.00 bis 20.00 Uhr) eingerichtet. Sie dient auch als Kontaktmöglichkeit für VW-Fahrer ohne Internetzugang. Alle anderen können sich ab dem 20. März 2020 auf der Website «
mein-vw-vergleich.de» anmelden, um ihre Daten einzugeben.
Die außergerichtliche Entschädigung gilt für Betroffene, die bis zum 31. Dezember 2015 ein Auto von Volkswagen, Skoda, Seot oder Audi mit dem EA189-Motor gekauft haben. Außerdem müssen sie im Klageregister zur Musterfeststellungsklage eingetragen sein. Je nach Fahrzeugtyp und Modelljahr fließen Summen zwischen 1350 und 6257 Euro.
(dpa/tmn)