Beschäftigte sollten mehr über Geld sprechen
Berlin – Gleiche Bezahlung für Männer und Frauen – noch immer ist das nicht überall Realität. Am «Equal Pay Day» geht es darum, auf dieses Thema aufmerksam zu machen. Um gleiche Löhne einzufordern, müssen Beschäftigte aber erst einmal wissen, was Kollegen und Kolleginnen im Unternehmen verdienen.
Wie gehen sie dabei am besten vor? «Mehr über Geld sprechen, das ist mein Tipp Nummer eins», sagt Henrike von Platen, Gründerin der Unternehmensberatung Fair Pay Innovation Lab (FPI). Und zwar nicht nur mit Kolleginnen und Kollegen, sondern auch mit Familie, Freunden und Bekannten – und ganz unabhängig davon, ob man in der gleichen Branche oder in einer ähnlichen Position beschäftigt ist oder nicht. «Nur so entsteht mehr Transparenz», erklärt von Platen.
Das Entgelttransparenzgesetz nutzen
Viele haben dennoch Skrupel, über Geld zu sprechen – zum Beispiel weil ihr Arbeitsvertrag eine Klausel enthält, die das verbietet. «Da könnte man dann ein großes Fass aufmachen, dass auch diese Klauseln eigentlich nicht rechtens sind», sagt von Platen. Alternativ könnten Beschäftigte in solchen Fällen versuchen, vom
Entgelttransparenzgesetz Gebrauch zu machen. Es ist seit 2018 in Kraft und gibt Arbeitnehmern in Unternehmen mit über 200 Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, Auskunft über die Höhe der Gehälter im Betrieb zu erhalten.
Dafür muss es aber mindestens sechs Kollegen des jeweils anderen Geschlechts mit vergleichbarer Tätigkeit geben. Und auch dann erfahren Arbeitnehmer nur den Mittelwert der Gehälter.
«Wenn alle Arbeitnehmer, die die Möglichkeit haben, fragen würden, dann würde sich viel bewegen», sagt von Platen. Denn dann seien die Verantwortlichen in Unternehmen dazu gezwungen, sich Gehälter genau anzuschauen und sich Gedanken darüber machen, wie die Löhne zusammengesetzt sind und wo möglicherweise Ungleichheit herrscht.
«Wie setzt sich mein Gehalt eigentlich zusammen?»
Von Platen rät in jedem Fall, nach den Bestandteilen des eigenen Gehalts zu fragen – unabhängig davon, ob ein Arbeitnehmer vom Entgelttransparenzgesetz Gebrauch machen kann oder nicht. Das heißt: Wer das Gefühl hat, ungerecht oder schlechter als die Kollegen bezahlt zu werden, kann zum Vorgesetzten gehen und fragen: «Wie setzt sich mein Gehalt eigentlich zusammen? Und warum ist das so?»
Oftmals kommen die beiden Parteien nach einem offenen Gespräch auf einen «grünen Nenner», wie von Platen erklärt. «Unternehmen bieten dann häufig von sich aus an, das Gehalt zu verbessern, wenn sie auf Ungleichheiten hingewiesen werden.»
Wer nicht vom gesetzlichen Auskunftsanspruch Gebrauch machen kann, sollte das Thema Gehalt immer wieder zur Sprache zu bringen – zum Beispiel im Mitarbeitergespräch, rät Prof. Jutta Rump, Botschafterin für die Themen Chancengleichheit und Diversity bei der Initiative «Neue Qualität der Arbeit».
Sich gut informieren
Zuvor sollten sich Beschäftigte in jedem Fall gut informieren – und zum Beispiel im Internet recherchieren, in welchem Rahmen sich die Gehälter der eigenen Berufsgruppe bewegen. Dazu gehört auch der Vergleich, was andere mit ähnlicher Position und ähnlicher hierarchischer Einordnung verdienen.
Erfahren Arbeitnehmer, dass sie schlechter bezahlt werden als Kollegen, können sie klagen. «Das ist dann der unschöne Fall», sagt von Platen. Denn für einzelne Beschäftigte bringt ein Gespräch mehr als eine Klage. Wo diese notwendig wird, sei das meist mehr oder weniger gleichbedeutend mit einem «Ich kündige».
Von Platen rät schon Absolvierenden, bei der Jobwahl auf die Unternehmenskultur zu achten. Und zum Beispiel herauszufinden, wie das Thema Gehaltstransparenz in einem Unternehmen gehandhabt wird. Wer bereits im Voraus mit Angestellten eines potenziellen Arbeitgebers über solche Punkte spricht, kann eine spätere Zusammenarbeit auf Augenhöhe sicherstellen.
(dpa/tmn)