Bei welchen Eltern der Kinderbonus wirklich ankommt
Berlin – Nach den Plänen der Bundesregierung bekommen Familien mit Kindern eine finanzielle Unterstützung. 300 Euro pro Kind sollen voraussichtlich in drei Raten ausgezahlt werden. Gekoppelt werden soll die Leistung an das Kindergeld, das sich dann folglich drei Mal um 100 Euro pro Monat erhöht.
Die 300 Euro extra pro Kind werden bei der Einkommensteuer mit den Kinderfreibeträgen verrechnet. Das bedeutet: Nicht alle Eltern profitieren von der zusätzlichen Leistung gleichermaßen, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Freuen können sich Eltern mit niedrigerem Einkommen: «Nicht verheiratete Eltern profitieren bis zu einem Einkommen von rund 33 900 Euro in voller Höhe vom Kinderbonus», hat Rauhöft ausgerechnet. «Verheiratete Eltern profitieren bis zu einer Einkommensgrenze von 67 800 Euro.»
Bei höheren Einkommen wirken Freibeträge entlastend
Verdienen Eltern mehr, bringen die Kinderfreibeträge über die Einkommensteuerveranlagung normalerweise mehr Entlastung als das im Laufe des Jahres gezahlte Kindergeld. Für 2020 bleibt es jedoch auch für diese Eltern meist beim Kindergeld einschließlich Kinderbonus.
«Erst ab einem Einkommen von mehr als 85 900 Euro wirken sich die Freibeträge für 2020 über das Kindergeld hinaus steuerentlastend aus», sagt Rauhöft. Bei unverheiratete Eltern liegt diese Grenze bei 42 950 Euro.
Das bedeutet: «Ab diesem Einkommen wird der zunächst gezahlte Kinderbonus bei der Einkommensteuerklärung 2020 wieder komplett verrechnet», erklärt Rauhöft. «Folglich kommt der vorgesehene Bonus nur Eltern mit geringen und mittleren Einkommen zugute.»
Finanzamt prüft bei Steuererklärung automatisch
Der Hintergrund: Kindergeld zahlt der Staat auf Antrag bis die Kinder 18 sind oder bis sie ihre Ausbildung beendet haben. Gleichzeitig gibt es für Eltern sogenannte Kinderfreibeträge bei der Steuer (2020: 7812 Euro pro Kind). Diese werden vom zum versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch sich die zu zahlende Steuer verringert.
Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung, ob die Eltern mehr vom Kindergeld oder vom Freibetrag hätten. Bei Vielverdienern lohnt sich der Freibetrag mehr, sie erhalten dann eine höhere Entlastung. Das Kindergeld wird über die Steuer wieder einkassiert.
(dpa/tmn)