Auslandsführerschein muss laut EU-Gericht nicht zwingend anerkannt werden

Bereits ab 2013 soll es in der EU einheitliche Führerscheine geben. Wie das EU-Gericht in Luxemburg nun entschieden hat, muss aber auch ein europäischer Auslandführerschein nicht in jedem Fall anerkannt werden.Für die verweigerte Anerkennung eines ausländischen Führerscheins bedarf es jedoch spezieller Gründe. Laut Urteil der höchsten EU-Richter ist es nicht zulässig, dass Deutschland ein Führerschein allein deshalb nicht anerkennt, weil der Besitzer hierzulande zuvor keinen Führerschein erhalten durfte.

Voraussetzung für die verweigerte Anerkennung

Eine Ablehnung ist allerdings gültig, wenn konkrete Beweise für vorsätzliche Täuschung vorliegen. Insofern der Führerscheinbesitzer keinen Wohnort in jenem Land vorweisen kann, welches die Erlaubnis ausgestellt hat, darf die Anerkennung nach Beschluss des Europäischen Gerichtshofes verweigert werden.

Das Urteil basiert auf dem Fall eines Mannes, dem die Fahrerlaubnis in Deutschland wegen erheblicher Vorstrafen verweigert wurde. Nachem er in Tschechien einen gültigen Führerschein erhalten hat, verlangte er dessen Anerkennung.

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