Arbeitgeber kann Kinderbetreuung bezuschussen

Berlin – Arbeitgeber können ihren Beschäftigten bei der Kinderbetreuung finanziell unter die Arme greifen. Sie können einen Betrag von bis zu 600 Euro im Kalenderjahr für zusätzlichen und kurzfristig zu organisierenden beruflich bedingten Betreuungsbedarf für Kinder unter 14 Jahren auszahlen.

«In der aktuellen Zeit wird das Vorliegen eines zusätzlichen Betreuungsbedarfes unterstellt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Krise zu außergewöhnlichen Dienstzeiten arbeitet oder die Regelbetreuung der Kinder wegen Schul- und Kitaschließungen weggefallen ist», erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.

Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Zahlung ist außerdem, dass die Betreuung kurzfristig zu organisieren ist, was während der Corona-Krise ebenfalls als gegeben angesehen wird. Auch muss der Betrag zusätzlich zum normalen Arbeitslohn gezahlt werden.

«Zu beachten ist aber, dass diese 600 Euro kein pauschaler Betrag sind, sondern dass der Arbeitnehmer tatsächlich Aufwendungen in dieser Höhe für die kurzfristige Kinderbetreuung hatte», erläutert Rauhöft. Der Betrag darf auch steuerfrei gezahlt werden, wenn es um vergleichbare kurzfristige und berufsbedingte Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen geht.


(dpa/tmn)

(dpa)