Anbieter muss Anleger auf Totalverlustrisiko hinweisen
Hamburg – Anleger müssen wissen, wie viel Risiko mit einer Geldanlage verbunden ist. Daher sind Anbieter von risikoreichen Kapitalanlagen verpflichtet, in Werbespots deutlich vor einem möglichen Totalverlust zu warnen.
Den gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweis lediglich ein paar Sekunden in kleiner Schrift einzublenden, ist nicht ausreichend, entschied das Landgericht Hamburg (
Az.: 312 O 279/18). Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen einen Anbieter von Nachrangdarlehen geklagt.
Das Unternehmen hatte in zwei Werbevideos für ein Investment mit einer jährlichen Rendite von bis zu sechs Prozent geworben. Kleinanleger können über die Internetplattform der Firma in Darlehen für Immobilien-Projektentwickler investieren. Die Darlehen sind im Grundbuch nur nachrangig besichert. Anlegern droht daher im Fall einer Insolvenz der Verlust ihres Geldes.
Darauf wies das Unternehmen in den beanstandeten Videos zwar hin. Der
gesetzlich vorgeschriebene Satz «Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen» war aber nur wenige Sekunden in kleiner Schrift zu sehen.
Zu kurz, wie das Gericht befand. Der Warnhinweis sei hier nicht wie vorgeschrieben deutlich hervorgehoben. Dafür müsse der Hinweis während der gesamten Dauer des Videos für den Zuschauer deutlich erkennbar sein. Außerdem sei der Hinweis in zu kleiner Schrift verfasst. Dass das Unternehmen nur eine Vermittlungsplattform für Vermögensanlagen betreibt, war für das Gericht in diesem Zusammenhang unerheblich.
(dpa/tmn)