Adoption von Stiefkindern nun auch ohne Trauschein möglich
Berlin – Die Adoption von Stiefkindern ist künftig auch für unverheiratete Paare möglich. Der Bundestag verabschiedete jetzt ein entsprechendes
Gesetz.
Bisher durften Stiefkinder nur dann adoptiert werden, wenn man mit deren Vater oder Mutter verheiratet ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Regelung jedoch im vergangenen Jahr für verfassungswidrig erklärt.
Deshalb ist die Stiefkindadoption in Zukunft auch ohne Trauschein möglich – vorausgesetzt, dass das Paar seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenlebt oder bereits ein gemeinsames Kind im selben Haushalt hat. Wenn einer der beiden Partner noch mit einer anderen Person verheiratet ist, soll die Stiefkindadoption allerdings nur in Ausnahmefällen möglich sein. Auf die ursprünglich vorgesehene Regelung, eine Adoption in solchen Fällen komplett zu verwehren, wurde verzichtet.
Dem Gesetzentwurf zufolge gab es im Jahr 2017 in Deutschland knapp 2400 Stiefkindadoptionen bei verheirateten Paaren. Durch die Ausweitung auf unverheiratete Paare wird erwartet, dass sich die Anzahl pro Jahr um etwa 250 erhöht.
(dpa)