Infos zur Bundestagswahl am 22. September 2013
Der Wahlkampf geht in die heiße Phase – in rund sechs Wochen findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Welche Parteien treten an? Wer darf wählen? Welche Formalien müssen die Wähler beachten? Alle wichtigen Infos auf einen Blick.
Am 22. September sind rund 61,8 Millionen wahlberechtigte Deutsche aufgerufen, ihre Stimmzettel zur Wahl des 18. Deutschen Bundestag abzugeben, darunter etwa drei Millionen Erstwähler.
30 Parteien treten bei der Bundestagswahl 2013 an
Bei einer Bundestagswahl können die Wahlberechtigten in einer personalisierten Verhältniswahl zwei Stimmen abgeben. Mit der Erststimme wählt man einen Direktkandidaten in seinem Wahlbezirk. Die Zweitstimme entscheidet über den Anteil der Sitze einer Partei im Bundestag. Direktkandidat wird, wer die relative Mehrheit der Stimme in einem Wahlbezirk erringt. Die Zahl der Sitze der Parteien wird nach dem Anteil der Zweitstimmen berechnet. Um in den Bundestag zu kommen, muss eine Partei mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder mindestens drei Direktmandate erlangen. Hat eine Partei mehr Direktmandate gewonnen als ihr Sitze nach dem Anteil der Zweitstimmen zustehen, erhält zusätzlich Sitze, die so genannten Überhangmandate.
Folgende Parteien treten zur Bundestagswahl 2013 an:
- CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands (nicht in Bayern)
- CSU – Christlich-Soziale Union in Bayern (nur in Bayern)
- SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands (in allen Bundesländern)
- FDP – Freie Demokratische Partei (in allen Bundesländern)
- Die Linke (in allen Bundesländern)
- Grüne – Bündnis 90/Die Grünen (in allen Bundesländern)
- Piraten – Piratenpartei Deutschland (in allen Bundesländern)
- NPD – Nationaldemokratische Partei Deutschlands (in allen Bundesländern)
- Freie Wähler – Freie Wähler (in allen Bundesländern)
- AfD – Alternative für Deutschland (in allen Bundesländern)
- MLPD – Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (in allen Bundesländern)
- pro Deutschland – Bürgerbewegung pro Deutschland (13 Landeslisten, nicht in Hamburg, Schleswig-Holstein, Thüringen)
- REP – Die Republikaner (10 Landeslisten: Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Thüringen, Baden-Württemberg)
- ÖDP – Ökologisch-Demokratische Partei (8 Landeslisten: Berlin, Hamburg, NRW, Rheinland-Pfalz, Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg)
- BüSo – Bürgerrechtsbewegung Solidarität (6 Landeslisten (Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, NRW, Sachsen)
- Die Partei – Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (5 Landeslisten: Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, NRW)
- Tierschutzpartei – Partei Mensch Umwelt Tierschutz (5 Landeslisten: in Bayern, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg)
- PARTEI DER VERNUNFT – Partei der Vernunft (4 Landeslisten: Bayern, NRW, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg)
- PSG – Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale (3 Landeslisten: Berlin, Hessen, NRW)
- BIG – Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (3 Landeslisten: Berlin, NRW, Baden-Württemberg)
- Bündnis 21/RRP (3 Landeslisten: Bayern, Bremen, NRW)
- Rentner– Rentner Partei Deutschland (3 Landeslisten: Hamburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg)
- PBC – Partei Bibeltreuer Christen (2 Landeslisten: Niedersachsen und Baden-Württemberg)
- Volksabstimmung – Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung (2 Landeslisten: NRW und Baden-Württemberg)
- Die Violetten (nur in Bayern)
- Familie – Familien-Partei Deutschlands (nur im Saarland)
- BP – Bayernpartei (nur in Bayern)
- Die Frauen – Feministische Partei Die Frauen (nur in Bayern)
- Die Rechte (nur in NRW)
- Partei der Nichtwähler (nur in NRW)
Bei der Bundestagswahl 2009 zogen folgende Parteien in den 17. Bundestag ein:
- CDU/CSU (33,8 Prozent)
- SPD (23,0 Prozent)
- FDP (14,6 Prozent)
- Linke (11,9 Prozent)
- Die Grünen (10,7 Prozent)
Die Regierung stellte die Koalition von CDU/CSU und FDP.
Das müssen die Wähler beachten
Wahlberechtigt ist jeder deutsche Staatsbürger, dem spätestens am 22. September 2013 das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ausgenommen sind für bestimmte Straftaten Verurteilte (für eine bestimmte Zeit) sowie Menschen, für eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet wurde. Die Wahlberechtigten erhalten vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung – sie werden in diesen Tagen verschickt. Mit der sowie einem gültigen Ausweis können sie am Wahltag in dem in der Benachrichtigung genannten Wahllokal ihre Stimme abgeben. Ist aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen der Besuch des Wahllokals nicht möglich, ist die Stimmabgabe auch per Briefwahl möglich.
Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen und dann an der Wahl teilnehmen.
Weitere Informationen auf der Internetseite des Bundeswahlleiters .
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