Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julien Assange nach Schweden ist rechtens

Für Internetaktivist und Wikileaks-Gründer Julien Assange endete der Kampf gegen seine Auslieferung nach Schweden vor britischen Gerichten mit einer Niederlage. Der Entscheidung des höchsten Gerichts in London nach, sei der Haftbefehl wegen Sexualstraftaten rechts. Die Auslieferung könne erfolgen.

Assange und seinen Anwälten bleiben nun 14 Tage Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Bis zu diesem Zeitpunkt erlangt das Urteil zunächst keine Rechtskraft. Dies stellt ein Novum in der Geschichte des britischen Supreme-Courts dar.

Assange bei Urteilsverkündung nicht zugegen

Bei der Urteilsverkündung war Assange selbst nicht anwesend. Von seinen Rechtsbeiständen hieß es, er stecke im Stau. Der Wikileaks-Gründer wird beschuldigt, im Sommer 2010 zwei Frauen in Schweden missbraucht und vergewaltigt zu haben. Obwohl er bereits vor eineinhalb Jahren in Großbritannien verhaftet wurde und dort unter Auflagen lebt, kam es bislang zu keiner Anklage gegen ihn.

Die Anwälte von Assange kritisierten, dass Gericht hätte die Entscheidung auf Fakten gestellt, die während der mündlichen Anhörung im Februar nicht zur Sprache gekommen seien. Deshalb ergab sich für die Verteidigung nicht die Möglichkeit, sich ausreichend damit zu befassen.

Schweden verlangt Auslieferung innerhalb von zehn Tagen

Vor dem Supreme Court herrschte Uneinigkeit über die Frage, ob der in Schweden ausgesprochene EU-weite Haftbefehl auch in Großbritannien Gültigkeit besitzt. Im Vereinigten Königreich muss ein Haftbefehl direkt von einem Gericht ausgestellt werden. Fünf der sieben Richter hielten die Unterschrift eines Staatsanwaltes für einen EU-weiten Haftbefehl jedoch für ausreichend.

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