Frankfurter Flughafen künftig mit dauerhaftem Nachtflugverbot
Am Dienstag fällte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil über die Nachtflüge am Frankfurter Flughafen. Künftig wird der größte deutsche Flughafen in Frankfurt/Main mit einem dauerhaften Nachtflugverbot belegt.
Mit dem Urteil kippte das Gericht die vom Land Hessen ursprünglich genehmigte Regelung der Nachtflüge. Künftig sollen pro Nacht durchschnittlich 17 Starts und Landungen zwischen 23:00 und 05:00 Uhr erlaubt sein.
Anwohner nicht ausreichend vor Lärm geschützt
Zuvor hatte bereits der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel die Nachtflugregelung kritisiert. Der Lärmschutz der Anwohner sei nicht ausreichend gewährleistet. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Nach dem Beschluss muss Hessen nun den Planfeststellungsbeschluss, eine Art Baugenehmigung, nachbessern.
Bereits vor der Urteilsverkündung kündigte die hessische Landesregierung an, ein dauerhaftes Nachtflugverbot umsetzen zu wollen, insofern die rechtlichen Grundlagen dafür vorhanden seien. Das derzeitige vorläufige Nachtflugverbot ist seit vergangenem Oktober in Kraft.
Ende der Proteste nicht in Sicht
Im Rhein-Main-Gebiet kam es zuletzt zu immer größeren Widerständen gegen das Großprojekt. Seit mehreren Monaten versammelten sich jeweils Tausende Demonstranten an Montagabenden im Flughafen. Die Proteste sollen jedoch auch nach dem Urteil nicht aufhören. Der Lärm am Tag solle ebenfalls verringert werden.
Auf die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens verwiesen hingegen immer wieder mehrere Fluggesellschaften. Vor allem wegen des Frachtverkehrs wären Nachtflüge unverzichtbar.