Bayern: Erziehungsgeld steht auch Nicht-EU-Bürgern zu
Der Ausschluss vom Landeserziehungsgeld von Bürgern, die nicht aus der EU stammen, ist nicht rechtens. So lautet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Bei der bayerischen Regelung handelt es sich um einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Für den Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern gebe es keinen legitiminen Grund, so die Richter.
Verzicht auf Erwerbstätigkeit ermöglicht Eltern umfangreiche Kindesbetreung
Die Sozialleistung ermöglicht Eltern durch den Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit die eigene Betreuung ihres Kindes, um die frünkindliche Entwicklung zu fördern.