Finanzminister Wolfgang Schäuble: Abschaffung der Steuerfreiheit für Wehrpflichtige und „Bufdis“
Künftig sollen Wehrdienstleistende und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst ihre Bezüge versteuern und damit finanziell stärker belastet werden. Dies sieht der Entwurf Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble zum Jahressteuergesetz 2013 vor.
Mit seiner Forderung eckt er bei seinen Kabinettskollegen Thomas de Maizière und Kristina Schröder an, die sich gegen die Besteuerung ausgesprochen haben. Auch das Verteidigungsministerium und das für „Bufdis“ verantwortliche Familienressort leisten Widerstand: „Wir sind der Auffassung, dass die Steuerfreiheit aus Attraktivitätsgründen erhalten bleiben soll“, äußerte sich ein Sprecher des Verteidigungsressorts. Gerade die Steuerfreiheit der Bezüge gilt als großer Anreiz, die eigene Arbeit in den Dienst des Staates zu stellen.
Steuerfreiheit aufgrund von freiwilliger Tätigkeit nicht möglich
Nach der Abschaffung der Wehrpflicht als staatlich verordneten Dienst und der Einführung des Freiwilligen Wehrdienstes ergebe sich eine neue Situation. „Unter Berücksichtigung des Gleichheitsgebots und der Steuergerechtigkeit ist eine Steuerfreiheit beim Freiwilligen Wehrdienst nicht gerechtfertigt“, lautet der „Berliner Zeitung“ nach die Begründung des Gesetzes. Selbiges gilt nach Ansicht des Ministeriums auch für den Bundesfreiwilligendienst.
Zwar mussten „Bufdis“ ihre Bezüge bisher auch schon versteuern. Aufgrund einer „Billigkeitsregelung“ der Steuerverwaltung wurden sie jedoch als steuerfrei behandelt, um eine Benachteiligung gegenüber des Wehrsoldes zu verhindern.
Als „verheerendes Signal“ bezeichnete indes der Bundeswehrverband die Pläne. Der freiwillige Dienst werde als Konsequenz deutlich unattraktiver.