Kindergruppe „kleine Riesen“ abgemahnt wegen Nutzung eines geschützten Namens
Eine Kindergruppe im Ostthüringer Örtchen Wildetaube, die sich selbts den Namen „Die kleinen Riesen“ gegeben hat, wird nun wegen Nutzung eines geschützten Namens belangt. Eine Abmahnung droht mit hoher Geldstrafe, sollten die Knirpse weiter den als Marke geschützen Namen verwenden.
Sogar Kinder sind vor der neuen Welle an Abmahnungen in Deutschland nicht gefeit. Die 19 Kinder eines Kindergartens in Wildetaube, die gemeinsam mit ihren Eltern den Namen „Die kleinen Riesen“ für sich gewählt haben, dürfen sich nicht länger so nennen.
Abmahnung droht mit hoher Geldstrafe für „Die kleinen Riesen“
Dem kommunalen Träger des Kindergartens in Thüringen flatterte nun eine Abmahnung aud Baden-Württemberg ins Haus. Sollten die Knirpse ihren Namen nicht ändern, drohe ihnen in Zukunft eine Strafe von 5001 Euro. Außerdem soll die Ostthüringer Gemeinde die bisher angehäuften Anwaltskosten von über 1000 Euro begleichen. Der Name „Die kleinen Riesen“ ist seit 2008 als Marke geschützt und gehört anscheinend einem Ehepaar aus Esslingen. Das Paar betreibt selbst private Kindergärten, unter anderem in Düsseldorf, Stuttgart und München. Nun ist bei den Kleinen die Empörung riesig.
„Abmahnindustrie“ empört Kinder, Eltern und Juristen
Verständlicherweise ist den Kinder nicht klar, warum sie ihren Namen nicht behalten dürfen. Auch Kindergartenleiterin Annette Grossmann ist empört: „So etwas darf einfach nicht wahr sein.“ Der groteske Fall ist bereits bis in die Kreise des Bundesjustizministerium vorgedrungen. Der Landtagsabgeordnete Dirk Bergner (FDP) hatte sich an das Ministerium gewandt und den Fall der kleinen Riesen als „praktisches Beispiel völlig überzogenen Abmahnirrsinns“ bezeichnet. Das Bundesjustizministerium, unter Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, der in Zukunft missbräuchliche Abmahnungen unterbinden soll. Dirk Bergner erklärte: „Es hat sich eine regelrechte Abmahnindustrie entwickelt, die sich goldene Einnahmen verschafft.“ Der FDP-Abgeordete empörte sich, „das auf dem Rücken von Kindern zu machen, halte ich für absolut unanständig.“
Anwalt der „kleine Riesen“-Besitzer wird angefeindet
Der Rechtsanwalt des Ehepaares, die den Namen „Kleine Riesen“ schützen ließen, kann die Empörung nicht verstehen. Christoph Ulmschneider erzählt: „Ich bekomme seit einiger Zeit beleidigende E-Mails von aufgebrachten Menschen“. Sogar mit Heinrich Himmler, Adolf Hitlers „Reichsführer SS“, sei der Anwalt schon verglichen worden. Er argumentiert, dass seinen Mandanten die Marke „Kleine Riesen“ mit großem Aufwand schützen ließen. Sie hätten daher das Recht dafür zu sorgen, dass die Marke nicht verwässert wird. Ulmschneider habe Unterlassungserklärungen, mit dem Zweck Kindergruppen ihren Namen wegzunehmen, schon an andere Kindergärten verschickt. „Die haben ohne mit der Wimper zu zucken unterschrieben.“
Auch die Gemeinde der kleinen Riesen sieht sich im Recht
Auch die Gemeinde Wildetaube sieht sich in diesem Rechtsstreit im Recht. Es gehe hier schließlich nicht um den Namen des Kindergartens – der heißt, wie die Kommune, „Die wilden Tauben“ – sondern nur um eine einzelne Gruppe. Davon gibt es im Kindergarten drei: neben den kleinen Riesen noch die Grünschnäbel und die Sternengruppe. Vize-Bürgermeister Jochen Matthes (CDU) betont: „Wir sehen kein Markenrecht verletzt.“ Der Name der Gruppe tauche im Geschäftsverkehr, zum Beispiel im Briefkopf, oder im Marketing des Kindergartens nicht auf.
Die Kleineren geben nach
Da die Kommune sich keiner Rechtsverletzung bwusst ist, wurde die Unterlassungserklärung aus Baden-Württemberg nicht unterschrieben. Eingelenkt hat Wildetaube dennoch. Ulmschneider wurde mittgeteilt, dass die Kinder ab sofort auf die Verwendung ihres Gruppennamens verzichten werden, um die Kosten und Mühen eines weiteren Rechtsstreits zu vermeiden. „Ich denke, die Kinder werden sich auch an einen anderen Namen gewöhnen“, erklärte Vize-Bürgermeister Matthes. Einen gefunden haben sie allerdings noch nicht, erzählt Kindergartenleiterin Annette Grossmann. Man prüfe noch, ob es sich bei den von den Kindern vorgeschlagenen Namen, nicht um geschützte Marken handelt.