Ex-Bundespräsident Wulff: Ermittlungen beginnen
Nach seinem Rücktritt am Freitagmorgen vor der versammelten Presse in Schloss Bellevue ist Christian Wulff mit seiner Familie nach Großburgwedel zurückgekehrt. Die Staatsanwaltschaft Hannover gab unterdessen bekannt die Ermittlungen gegen Wulff bereits am Samstag aufnehmenzu wollen.
Nach seinem Rücktritt genießt Christian Wulff nicht länger die Immunität des Amtes des Bundespräsidenten. Die Staatsanwaltschaft Hannover, die am Donnerstagabend angekündigt hatte gegen Wulff wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung ermitteln zu wollen, will ab Samstag mit ihren Ermittlungen gegen den Bürger Wulff beginnen.
Anfangsverdacht gegen Christian Wulff
Die Staatsanwaltschaft Hannover ist sehr zurückhaltend mit Informationen, die den von ihr aufgestellten Anfangsverdacht begründen oder erklären woher er kommt. Am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten gestellt hat. Gegen einen amtierenden Bundespräsidenten zu ermitteln ist ein beispielloser Fall in der deutschen Rechtsgeschichte. Experten weisen daraufhin, dass die verantwortlichen Staatsanwälte solch einen Schritt nur gehen würden wenn ein wirklich gravierender Anfangsverdacht besteht.
Ermittlungen in der Causa Wulff – droht ihm ein Prozess?
Weniger als 24 Stunden sind seit dem Rücktritt von Bundespräsident Wulff vergangen. Doch die Staatsanwaltschaft Hannover hat bereits mit ihren Ermittlungen gegen den Ex-Bundespräsidenten begonnen. Zuvor war es den Ermittlern nur möglich öffentlich zugängliche Informationen auszuwerten, da Wulff durch die Immunität des Amtes geschützt war. Doch nun kann die Korruptionsabteilung der Staatsanwaltschaft Zeugen vorladen, Durchsuchungen vornehmen und im Bekanntenkreis der Wulffs recherchieren. Sollten diese erweiterten Ermittlungen genug Beweise zutage fördern, die den Verdacht der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung erhärten, droht Christian Wulff ein Gerichtsverfahren.
Hintergrund zu den Ermittlungen
Der Verdacht gegen Wulff begründet sich auf Ungereimtheiten eines Urlaubs, den Wulff mit dem Filmunternehmer David Gronewold auf Sylt verbracht hat. Der Unternehmer hatt erst die Hotelrechnung des damaligen Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen bezahlt. Danach hatte Gronewolds Firma vom Land Niedersachsen eine Bürgschaftszusage erhalten. Die Entscheidung über diese Bürgschaft soll auch über den Tisch von Wulff gewandert sein. Christian Wulff behauptet er habe selbst für seinen Urlaub bezahlt. Dies ist allerdings für den ehemaligen Bundespräsidenten schwer zu beweisen, da er angibt Gronewold das Geld in bar zurückgegeben zu haben. Doch auch für einen gefallenen Bundespräsidenten gilt: In dubio pro reo.