„Maskenmann“ bricht im Prozess um Mord und sexuellen Missbrauch erstmals sein Schweigen
Am Mittwoch äußerte sich Martin N., der als „Maskenmann“ in der Presse bekannt ist, zum ersten Mal während seines Verfahrens. Seit Oktober muss sich der 41-Jährige vor dem Landgericht Stade wegen der Morde an drei kleinen Jungen und zahlreicher sexueller Übergriffe verantworten.
Monatelang hatte Martin N. beharrlich vor sich hingeschwiegen. Fast regungslos verfolgte er seinen eigenen Prozess. Am Mittwoch äußerte er sich nun erstmals selbst zu den von ihm begangenen Verbrechen.
Der „Maskenmann“ erwartet keine Vergebung
Martin N. hatte die Taten, denen er beschuldigt wird, bereits gestanden. Am Mittwoch sagte er vor Gericht, „Ich glaube, dass meine Taten kaum entschuldbar sind.“ Von den Eltern der getöteten Kinder erwarte der Täter keine Vergebung. „Lange habe ich die Schuld verdrängt“, erläuterte der Angeklagte in seinem letzten Wort vor Gericht. Die Erinnerungen und Schuldgefühle hätten ihn jedoch im Verhör durch die Polizei überrollt.
Mit seinem Geständnis wollte er einen Schlussstrich ziehen
Er habe einen Schlussstrich ziehen wollen, erklärte er weiter. „Erst wollte ich mir das Leben nehmen. Später habe ich mit einem Geständnis reinen Tisch gemacht.“ Während er diese Worte spricht, bricht die Stimme des Angeklagten immer wieder, unter Tränen fährt er fort. Beobachter bemerken, dass er zum ersten Mal in diesem Prozess seine Umgebung wahrzunehmen scheint. Bislang hatte er die meiste Zeit unbeteiligt auf seine Tischplatte gestarrt.
Lebenslange Haftstrafe wird erwartet
Das Urteil im Prozess des „Maskenmannes“ wird für den 27. Februar erwartet. Mit großer Wahrscheinlichkeit muss Martin N. mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen. Der Staatsanwalt argumentiert, dass eine besondere Schwere der Schuld vorläge. In diesem Fall besteht nicht die Möglichkeit Martin N. nach 15 Jahren auf Bewährung zu entlassen. Ein Gutachten bescheinigt dem Bremer Pädagogen eine akute Rückfallgefahr. Daher fordert die Anklage zusätzlich zur Haftstrafe Sicherheitsverwahrung für Martin N.
Geständnis sollte sich mildernd auswirken, argumentiert die Verteidigung
Auch die Verteidiger von Martin N. betonten, dass für Mord nur eine lebenslange Haftstrafe in Betracht käme. Eine zusätzliche Sicherheitsverwahrung befanden sie jedoch nicht für nötig. Die Aussage des Angeklagten bei der Polizei habe maßgeblich zur Aufklärung der Verbrechen beigetragen, argumentierte sein Anwalt Ralph Wichmann. „Er hat sich als der „schwarze Mann“ zu erkennen gegeben.“ Ohne sein Geständnis hätte ihm die Polizei die Morde und einen Großteil der Missbrauchstaten nicht nachweisen können.
„Maskenmann“ blieb jahrelang unerkannt
Die Ermittler hatten jahrelang vergeblich nach dem Serientäter gefahndet, der nachts in Häuser, Ferienheime und Zeltlager einbrach, um kleine Jungen zu missbrauchen. Drei Fälle (1992, 1995, 2001) sind bekannt, in denen Martin N. seine Opfer auch entführte und tötete. Damit man ihn nicht erkennen konnte, trug Martin N. dunkle Kleidung und eine schwarze Sturmhaube. Deswegen wurde er als „Maskenmann“ oder „schwarzer Mann“ bekannt. Im vergangenen Jahr brachte ein früheres Missbrauchsopfer die Ermittler schließlich auf die Spur von Martin N., der zu dem Zeitpunkt in Hamburg lebte.
Weitere Fälle werden mit Martin N. in Verbindung gebracht
Martin N. bestritt erneut, für zwei weitere Morde verantwortlich zu sein. Die Ermittler verdächtigen ihn nach wie vor, im Jahre 1998 den elfjährigen Nicky in den Niederlanden und 2004 den zehnjährigen Jonathan in Frankreich entführt und getötet zu haben. Beweisen können die Fahnder das gegenwärtig aber nicht.