Gesetz zur Neonazi-Datei soll vom Kabinett beschlossen werden

Am Mittwoch will die Bundesregierung die lange angedachte Datei zur Erfassung von Neonazis beschließen. Gewalttätige Rechtsextremisten müssen künftig damit rechnen, dass ihre Daten zentral gespeichert werden. Der Beschluss ist eine Reaktion auf die jahrelang unentdeckt gebliebenen Morde von Rechtsterroristen im Umfeld der „Zwickauer Zelle“.

Das Bundeskabinett will voraussichtlich am Mittwoch die neue Neonazi-Datei, die die Daten über Rechtsextremisten von Bund und Ländern zentral erfasst, beschließen. Das Hauptaugenmerk liege dabei auf der Erfassung von „gewaltbezogenen Rechtsextremisten“. Auf diesen Wortlaut hatten sich das FDP-geführte Bundesjustizministerium und das CSU-geführte Bundesinnenministerium kürzlich geeinigt.

Katalogisiert werden Taten, nicht Worte

Wie das Justizministerium bekannt gab sollen Daten über Personen gespeichert werden, „bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie rechtsextremistische Bestrebungen verfolgen und in Verbindung damit zur Gewalt aufrufen“. Das schließt auch Menschen mit ein, die rechtsextremistische Gewalt unterstützen oder vorbereiten. Dadurch würden, laut dem Justizministerium, auch rein finanzielle oder logistische Unterstützungen und damit alle Hintermänner und Drahtzieher von rechtsextremer Gewalt erfasst. Keine Datenspeicherung würde vorgenommen im Falle von Personen, die Gewalt nur guthießen oder nur in verbaler Form befürworteten.

Neonazi-Datei soll Zusammenarbeit der Ämter erleichtern

Die geplante Datei soll dabei helfen, die Kontaktaufnahme zwischen den Behörden zu erleichtern. Eine abfragende Behörde soll Zugriff erhalten auf die Grunddaten einer Person wie Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschriften und Foto eines aufgefallenen Rechtsextremisten. Um weitere Information zur Person zu erhalten, müssten sich Polizei und Verfassungsschutz an die Behörde wenden, die die konkrete Information in die gemeinsame Datei eingestellt hat.

Datei soll in Zukunft Mordserien, wie die der „Zwickauer Zelle“ verhindern

Der Gesetzentwurf enthält auch die – begrenzte – Möglichkeit die Daten im Bezug auf bestimmte Erkenntnisinteressen miteinander zu verknüpfen und so zu analysieren. „Die Erfahrungen mit den Ermittlungen zu der „Zwickauer Zelle“ haben gezeigt, dass eine solche Funktionalität erforderlich ist, um Zusammenhänge aufzuspüren und Netzwerkstrukturen aufzudecken“, erklärte das Justizministerium. Für solche zeitlich befristeten Analyseprojekte müsse aber ein konkreter Anlass vorliegen. Diese Möglichkeit der erweiterten Datennutzung wird zunächst auf vier Jahre befristet.

Datenspeicherung über Staatsbürger wird zum schmalen Grat für die Koalition

Es bedurfte mehrerer Wochen der Verhandlungen zwischen Justiz- und Innenministerium um den Gesetzentwurf, so wie er jetzt feststeht zu verabschieden. Erste Pläne des Innenministers, Hans-Peter Friedrich (CSU), zur Datenspeicherung, gingen der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu weit. Der daraufhin erzielte Kompromiss wurde von den Bundesländern kritisiert, die die geplante Datei für nicht weitreichend genug hielten. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Lorenz Caffier (CDU) aus Mecklenburg-Vorpommern, bemängelte in der Tageszeitung „Die Welt“: „Ich hätte mir gewünscht, dass zu Auswerte- und Analysezwecken Daten von Gewaltbereiten und Gewaltbefürwortenden in die Datei aufgenommen werden.“