Wichtige Maßnahme für mehr Sicherheit im Job: Die Arbeitsschutzbelehrung
Unterweisungen von Mitarbeitern sind im Unternehmen ein wichtiges Werkzeug zur Gefahrenprävention. Sie werden vom Gesetzgeber vorgeschrieben und informieren die Arbeitnehmer über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz.
Umsetzung aus Ergebnissen einer Gefahrenanalyse
Voraussetzung für die auch als Unterweisungen bekannten Arbeitsschutzbelehrungen ist eine Gefährdungsbeurteilung. Bei ihrer Durchführung werden alle Arbeitsplätze und -abläufe sowie die Arbeitsbedingungen im Unternehmen auf mögliche Gefahrenpotenziale hin untersucht.
Die Gefährdungsbeurteilung ist nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) für den Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben, ebenso wie die Unterweisungen selbst (§ 12 ArbSchG). Die Erkenntnisse aus der Beurteilung bilden die Grundlage für die anschließende Belehrung der Mitarbeiter.
Als vorbeugende Maßnahme zur Vermeidung von Arbeitsunfällen werden in den Unterweisungen die Mitarbeiter eingehend über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz informiert. Darüber hinaus werden ihnen vorbeugende Verhaltensweisen zum Arbeitsschutz beigebracht. Dabei variieren die Inhalte und Abläufe der Unterweisungen je nach Betriebsart und den verschiedenen Tätigkeitsgebieten der Mitarbeiter.
Zur einer Unterweisung gehört fast immer eine Einweisung. Sie findet direkt am Arbeitsplatz statt und informiert die Arbeitnehmer über Besonderheiten des Betriebs, konkrete Arbeitsabläufe und die Sicherheitsmaßnahmen vor Ort. Bei einer Einweisung in die Handhabung einer Maschine geht es zum Beispiel um die Bedienung, um etwaige Risiken beim Betrieb sowie um Sicherheitsvorrichtungen wie den Notausschalter.
Auch externe Mitarbeiter von Fremdfirmen, die im Rahmen eines Werkvertrags auf dem Betriebsgelände oder an anderen Orten fürs Unternehmen tätig sind, müssen in puncto Arbeitssicherheit unterwiesen werden. Dafür ist die beauftragte Fremdfirma zuständig. Sie hat außerdem dafür zu sorgen, dass die externen Kollegen alle geltenden Arbeitsschutzvorschriften befolgen.
Unterweisung durch Fachpersonal
Grundsätzlich entscheidet die Geschäftsführung darüber, wer im Unternehmen Unterweisungen durchführen darf. Aufgrund der hohen Verantwortung sind es in der Regel erfahrene, fachlich qualifizierte und gewissenhafte Kollegen, die mit der Durchführung betraut werden.
In erster Linie sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit für diese Aufgabe geeignet, aber unter anderem auch Maschinen- und Abteilungsleiter, Meister und die Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens.
Neben der Mitarbeiterschulung selbst sind sie auch für das Erstellen des Unterweisungsnachweises zuständig. Er ist von allen Teilnehmern zu unterzeichnen und dient zur Dokumentation der Veranstaltung.
IT-Programme unterstützen Arbeitsschützer im Unternehmen
Während früher der Arbeitsschutz im Betrieb noch mit viel Papierarbeit verbunden war, wird er in Zeiten des digitalen Wandels mithilfe webbasierter Programme bewerkstelligt. Eine Unterweisung verwalten ist mit diesen modularen Softwarelösungen kein Problem – ebenso wenig wie die Anpassungen des Gefahrstoffmanagements an die individuellen Anforderungen des Betriebs oder die Realisierung einer Gefährdungsbeurteilung.
Dokumente gehen nicht mehr verloren, und die Verantwortlichen im Unternehmen haben immer und von überall her Zugriff auf ihre Daten. Dabei ist die Software ausfallsicher und vor unbefugten Zugriffen Dritter geschützt.
Bild: pixabay.com, 4911106, planet_fox
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